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Versicherungsfrage Vollkasko Vorfahrzeug / angebliche Teilkasko danach

Themenstarteram 25. November 2009 um 14:50

Hi zusammen,

hab eine Frage bezgülich eines VU.

Ich hatte Anfang diesen Jahres einen BMW 525dA als Vollkasko-Versicherten bei der H*K-Co****...

Nach abmelden des Fahrzeuges liess ich vorübergehend 4 Wochen einen 323i auf mich zu, welchen ich nur mit Deckungskarte anmeldete, und danach direkt wieder abmeldete um mein Nachfolgefahrzeug, einen BMW320d E91 auf mich zuzulassen.

Jetzt gehts um folgenden Sachverhalt: Irgendein Sachbearbeiter hat Mist gebaut und angekreuzt in einem Vertrag der nicht mehr gültig war dass der Wagen mit einer Deckungskarte inkl. einem Teilkasoantrag! rausging. Den hab ich aber 1. zerrissen weil BMW mitteilte der wäre ungültig und ich würde einen neuen bekommen weil sie während der Zulassung eine neue Deckungskarte erwürgten weil die falsche Anschrift angegeben war nach Umzug, und zudem kam bis ca. 2 Monate danach auch kein weiterer Antrag an mich zugesendet.

Klar war, dass ich beim abholen der Deckungskarte mit dem Sachbearbeiter über die schwierige Sitatuion (3 Fahrzeuge) gesprochen hatte und ihm mitteilte dass der VK Schutz weiter bestehen solle vom 5er BMW, dessen aktuell laufendes Quartal ich ohnehn bezahlt hab.

Jetzt war ich mehrere Wochen stationär, und an einem meiner ersten Wochenenden unterwegs, und bin Nachts um 3 (weder betrunken, noch sonstwas) durch einen Fahrfehler meinerseits in einen Leitplankenbegrenzer reingeknallt mit über 120km/h.

Ich bin fast munverletzt aus dem Auto raus, was ich bis heute nicht verstehe, eigentlich müsste ich jetzt tot sein.

Nunja, jetzt wollte ich natürlich meine Vollkasko abrufen, und mir wird erzählt dass mir nur eine TK zusteht.

Jetzt frag ich mich natürlich, wieso? Den einzigen Vertrag den ich unterschrieben hab war Vollkaso, und unter sonst habe ich nichts anderes meine Unterschrift gesetzt.

Gibt es da vielleicht rechtliche Hinweise oder Schritte die ich einleiten kann? Der Dienstellenleiter dort stellte sich von Anfang an quer (da sein Sachbearbeiter keine Fehler einräumen wollte)

P.S Bild vom Unfall leg ich mal anbei

 

Vielen Dank für jede Antwort!

Beste Antwort im Thema

Schwierige Sache. Zum einen hätte dein Versicherungsheini dir auch mal schriftlich vorläufige Deckung für die Vollkasko geben können und zum anderen, hast du denn nicht vor der Zulassung einen Versicherungsantrag ausgefüllt, wo drinsteht, was beantragt würde? Oder war da alles nur so mündlich zwischen Tür und Angel besprochen? Das wäre allerdings fatal.

Die HUK kann ja auch nur das versichern, was beantragt wurde. Wenn dein Heini geschlampt hat und du dich nicht selbst weiter um die Details gekümmert hast, sieht es vermutlich nicht all zu gut für dich aus. Rück dem Vertreter mal auf die Pelle, was er da verbockt hat. Da scheint das Problem zu liegen und nicht bei der HUK selbst. Auch aus diesem Grund stelle ich mittlerweile die Versicherungsanträge lieber selbst online und bekomme die Deckungszusage dann umgehend per email zugesandt. Dann weiss ich auch woran ich bin.

Dass der Volkasko-Vertrag vom Vor-Vorfahrzeug ohne neuen Antrag jetzt wieder gelten soll, halte ich für eine gewagte Aussage, zumal du ja inzwischen ein Auto ganz ohne Kasko angemeldet hattest. Natürlich werden die Schadenfreiheitsklassen der Vollkasko weiter übernommen, aber die Vollkasko einfach so ohne neuen Antrag? Ich mach bei der HUK24 ja auch für jedes neue Fahrzeug vorher einen neuen Antrag mit dem Schutz, so wie ich ihn haben möchte. Von alleine geht da gar nichts.

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Hallo hirsch,

 

da hast Du Dir ja das VU mit der besten Schadenregulierung am Markt ausgesucht. Mit denen kann man wirklich reden, aber nicht Du, sondern max Dein Verkehrs-RA und der wird leider mE auch nicht viel machen können. 

 

Ist es zufällig ein Leasingfahrzeug und Neuwagen? Vllt greift dann noch eine GAP-Deckung!?

 

Das mit den Anträgen und fehlenden vorläufigen Deckungen habe ich leider nicht ganz verstanden. Ich für meinen Teil fahre mit keinem BMW irgendwo vom Hof, wenn ich nicht schon vorher mit der eVB die VK Deckung erhalten habe.

Ich hätte auch eine größere Chance als Du, weil ich schon jahrelang immer beim selben Versicherer mit VK Deckung versichert bin, so dass anhand der Historie eine gewisse Kontuität zu erkennen wäre.

 

Viel Glück!

 

Gruß  Micha

Themenstarteram 25. November 2009 um 16:25

Zum Thema Kontinuität kann ich nur sagen dass ich vorher einen A4 2.5TDI V6 hatte der ebenfalls Vollkasko versichert war über 8 Monate, genauso vorher einen BMW525dA der ebenso Vollkaso war.

Es ist ein Gebrauchtwagen von BMW den ich vor 2 Monaten gekauft/finanziert hab. Was ist denn eine GAP-Deckung?

Nunja, Danke schonmal für die Antwort.

am 25. November 2009 um 17:03

vielleicht kann ich helfen:

für die neuzulassung meines 1ers (der alte 3er war noch angemeldet) habe ich von cosmos-direkt die unterlagen inkl. deckungskarte geschickt bekommen. beim durchlesen fiel mir auf, dass dort sinngemäß stand: wenn ich die unterschriebenen unterlagen nicht vor der zulassung zurücksende, habe ich vom tag der zulassung an bis zum eintreffen der unterlagen bei der versicherung lediglich den vom gesetzgeber vorgeschriebenen haftpflicht-schutz. daher habe ich die unterlagen noch vor zulassung unterschrieben zurückgesendet und hatte so auf der heimfahrt von der bmw-welt (immerhin 500km) auch vollkasko-schutz.

ich habe die passage auch nur durch zufall gelesen, war aber sehr erstaunt und erinnere mich deshalb noch daran. ich glaube es stand auf dem blatt aus dem man die deckungskarte ausschneiden sollte. vielleicht finden sich dort bei dir ähnliche informationen.

ich könnte mir vorstellen, dass du daher auf dem schaden sitzen bleibst :(

Themenstarteram 25. November 2009 um 17:07

Bei mir war es allerdings keine Neuzlassung, noch war es ein Versicherungswechsel.

Es besteht!) immernoch der Vertrag des Vollkasko-Haftschutz von meinem vorherigen Fahrzeug, welchen ich auch somit übernehmen wollte - und rechtlich gilt dieser Vertrag insofern kein neuer Vertrag von mir unterschrieben wurde bis zur Neuafsetzung, und dafür sit die Versicherung in der Pflicht. Da können soviel Anträge rausgegangen sein wie sie wollen. Zumindest sieht das so laut einem bekannten Versicherungs Dipl. Kaufmann + Rechtsanwalt aus, die in die Unterlagen eben gesehen haben.

Ich wer das ganze die nächsten Tage jetzt prüfen (immerhin Teilkasko besteht bis dato - was aber bei 13.000 Euro Autowrack kein Trost sind).

Naja, manchmal fragt man sich echt ob man nicht lieber mit durch die Frontscheibe raus wär :/ Mistiges Bürokratenland, und ich sitze als Bundi auch noch im Königreich der Bürkratie.

am 25. November 2009 um 17:36

bei mir bestand der vertrag vom vorigen fahrzeug inkl. vollkasko (ebenfalls cosmos direkt) auch noch bis zu dessen verkauf (ca. 3 wochen später) formal ist aber der vertrag für das neue auto ein neuer vertrag gewesen, der nur aus kulanz die gleiche schadenfreiheitsklasse wie der erstwagen hat solange dieser noch angemeldet ist.

war das vorgängerfahrzeug zum zeitpunkt des unfalls mit dem neuen denn noch angemeldet?

Schwierige Sache. Zum einen hätte dein Versicherungsheini dir auch mal schriftlich vorläufige Deckung für die Vollkasko geben können und zum anderen, hast du denn nicht vor der Zulassung einen Versicherungsantrag ausgefüllt, wo drinsteht, was beantragt würde? Oder war da alles nur so mündlich zwischen Tür und Angel besprochen? Das wäre allerdings fatal.

Die HUK kann ja auch nur das versichern, was beantragt wurde. Wenn dein Heini geschlampt hat und du dich nicht selbst weiter um die Details gekümmert hast, sieht es vermutlich nicht all zu gut für dich aus. Rück dem Vertreter mal auf die Pelle, was er da verbockt hat. Da scheint das Problem zu liegen und nicht bei der HUK selbst. Auch aus diesem Grund stelle ich mittlerweile die Versicherungsanträge lieber selbst online und bekomme die Deckungszusage dann umgehend per email zugesandt. Dann weiss ich auch woran ich bin.

Dass der Volkasko-Vertrag vom Vor-Vorfahrzeug ohne neuen Antrag jetzt wieder gelten soll, halte ich für eine gewagte Aussage, zumal du ja inzwischen ein Auto ganz ohne Kasko angemeldet hattest. Natürlich werden die Schadenfreiheitsklassen der Vollkasko weiter übernommen, aber die Vollkasko einfach so ohne neuen Antrag? Ich mach bei der HUK24 ja auch für jedes neue Fahrzeug vorher einen neuen Antrag mit dem Schutz, so wie ich ihn haben möchte. Von alleine geht da gar nichts.

Themenstarteram 26. November 2009 um 20:15

Hallo zusammen,

also nochmal ne kurze Übersicht, vllt klärt das ja einige Fragen, meinen Rechtsanwalt hab ich bis dato, Gott weiß warum, immernoch nicht erreicht.

Zur Versicherung ist folgendes zusagn:

BMW 525dA

-> Angemeldet, VollkaskoVERTRAG unterschrieben, läuft.

<- abgemeldet

BMW 323i E46

-> Deckunskarte ohne VERTRAG geholt, kein Vertrag

<- Abmeldung nach 4 Wochen

BMW 320d E91

-> Deckunskarte ohne VERTRAG geholt, VertragsANGEBOT wurde mir anscheinend übersand, ist aber nie angekommen.

Erfragt wurde von mir zum 320d die Vollkasko des 525dA, allerdings hatte er mir wohl ein ANGEBOT für Teilkasko mitgeschickt.

Wie kann es dann sein, dass ich nur Teilkasko hab? Ich hab NIE! für Teilkasko unterschrieben, nur eine Deckungskarte abgeholt die doch VOLLKASKO abdeckt, und auch um Vollkasko-Vertrag gebeten?

Hallo hirsch,

 

nochmal langsam für Dich zum Nachlesen:

Für jeden einzelnen PKW gibt es auch einen eigenständigen Vertrag. Dieser kommt zustande, wenn eine eVB hinterlegt wird. Die eVB ist aber in erster Instanz nur dafür da, dass die Zulassungsbehörde weiß, dass der gerade zuzulassende Wagen auch die für D notwendige Pflichtversicherung (Haftpflicht) aufweist. Willst Du mehr, musst Du eine Willenserklärung - sprich: Antrag - unterschreiben oder noch besser gleich eine vorläufige Deckung einholen. Hast Du das nicht getan, gibt es - sowie hier in Deinem Fall - mittelschwere Probleme - gerade bei der Schadensregulierung.

Man kann auch anders fragen: wie soll die *U* denn wissen, was Du versichern möchtest? Hinterher, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, zu sagen, die oder die andere Versicherungsart hätte ich gern, entspricht wohl doch nicht so ganz der Realität ...

 

Eine Frage habe ich auch noch an Dich: hast Du schonmal ´ne Abrechnung für den E46 bekommen. Da ist auch kein Antrag ausgefertigt worden? Oder?

 

Noch Fragen - bitte gern.

 

Gruß  Micha

 

Zitat:

Original geschrieben von hirsch88

 

BMW 320d E91

-> Deckunskarte ohne VERTRAG geholt, VertragsANGEBOT wurde mir anscheinend übersand, ist aber nie angekommen.

 

Erfragt wurde von mir zum 320d die Vollkasko des 525dA, allerdings hatte er mir wohl ein ANGEBOT für Teilkasko mitgeschickt.

 

Wie kann es dann sein, dass ich nur Teilkasko hab? Ich hab NIE! für Teilkasko unterschrieben, nur eine Deckungskarte abgeholt die doch VOLLKASKO abdeckt, und auch um Vollkasko-Vertrag gebeten?

so lange du für den E91 noch keinen Antrag (der Vertrag kommt durch Annahme der Versicherung mit Zusendung des Vertrages und Beitragsrechnung zu Stande) unterschrieben hast und das Auto nur mit der Deckungskarte zugelassen hast hat dein Auto nur Haftpflicht Schutz. Die Deckungskarte dient als Nachweis darüber, ob und wie dein Auto Kasko versichert ist ist der Zulassungsstelle egal.

 

lg

Peter

 

p.s. dumme Frage nach mehreren Wochen die du im KH gelegen bist muß doch eine Beitragsrechnung bei dir angekommen sein, Rechnungen verpennen Versicherungen eigentlich nie....

Zitat:

Original geschrieben von hirsch88

 

Wie kann es dann sein, dass ich nur Teilkasko hab? Ich hab NIE! für Teilkasko unterschrieben, nur eine Deckungskarte abgeholt die doch VOLLKASKO abdeckt, und auch um Vollkasko-Vertrag gebeten?

Du sagst es doch selbst. Du hast nicht nur nie für Teilkasko unterschrieben sondern auch nicht für Vollkasko. Die Deckungskarte bzw. der Versicherungsnachweis für die Zulassung bedeutet lediglich, dass du eine Haftplicht hast und sonst gar nichts. Was du deinem Vertreter zugerufen hast und er verstanden hat oder nicht, tut nichts zur Sache, wie auch die Vorfahrzeuge.

Du hast dich leider nicht um den wichtigen Papierkram gekümmert und dein Vertreter hat deinen mündlich vorgetragenen Wunsch auch verbockt. Ausbaden musst du das jetzt wohl, wenn bei der Versicherung kein Antrag für Vollkasko eingegangen ist bzw. nicht mal einer existiert, werden sie dir nachträglich kaum Deckung geben. Keiner versichert ein brennendes Haus, wie das Sprichwort so sagt.

Du kannst höchstens versuchen, deinen Vertreter zu verklagen, dafür solltest du aber möglichst eine Rechtsschutzversicherung haben, da deine Chancen nicht all zu gut stehen, es sei denn, er gesteht seinen Fehler mit der Kasko ein.

Zitat:

Original geschrieben von Macintosh

 

Du kannst höchstens versuchen, deinen Vertreter zu verklagen, dafür solltest du aber möglichst eine Rechtsschutzversicherung haben, da deine Chancen nicht all zu gut stehen, es sei denn, er gesteht seinen Fehler mit der Kasko ein.

... da könnte er natürlich Pech haben, denn sein "Vertreter" ist vllt nur ein Ausführungsgehilfe der Versicherung, um die es hier geht und die hat zufälligerweise eine der größten Rechtsabteilungen (zum Abwimmeln für solchen Schwachsinn! --> sry!) am Markt! ;)

 

Gruß  Micha

Deswegen würde ich das auch nur mit einer Rechtsschutzversicherug versuchen, damit man am Ende nicht auch noch die ganzen Anwalts- und Gerichtskosten am Hals hat, wenn es (vermutlich) schief geht.

Zitat:

Original geschrieben von Macintosh

... versuchen, ...

... das entscheidende Wort! ;)

Hoffe, er ist nicht bei der *U* RS-versichert!?

Auch egal, denn diesen Fall leht jede RS schon vorher ab bzw erteilt erst gar keine Deckungszusage.

Themenstarteram 28. November 2009 um 9:26

Hi,

erstmal Danke für die Antworten.

Montag hab ich Rechtsanwalt-Termin, der schaut sich die ganze Sache im Detail nochmal an und redet mit der HuK.

Wenns dann wirklich nichts wird muss ich zwangsweise in den Sauren Apfel beißen :/

Ich würde ja versuchen aus der Sache etwas positives zu ziehen wie "...das macht man nicht wieder" aber dafür knabbert man an der Sache zu lange als dass es das wert wäre.

Trotzdem Danke für die Hilfe.

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