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Warnung vor Blitzern strafbar ??

Themenstarteram 15. März 2004 um 19:03

Hi,

mir ist heute was komisch passiert, besser gesagt aufgefallen. Als ich mit dem T4 von der Arbeit durch eine Ortschaft gefahren bin in der Sie an einer Bushaltestelle eine mobile Radarfalle aufgebaut haben - habe nachdem ich die Haltestelle hinter mir hatte alle anderen per Lichthupe gewarnt. So nun stand aber einer in Uniform gegen Ende der Ortschaft und hat irgendwas aufgeschrieben. Er hat mich böse angeschaut und was auf seinen Zettel geschrieben ??? Ist es also strafbar Leute mit Lichtupe vor Radarfallen zu warnen ??? Mit welchen Strafen müsste man eventuell rechnen ???

Gruß Bjoern83

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21 Antworten

mmh. denke strafbar ist es nicht wirklich. geahndet wird lediglich die benutzung der lichthupe, falls du nicht plausibel erklären kannst warum du die anderen verkehrsteilnehmer, die du natürlich kennst, mit lichthupe gegrüßt hast :D

glaube das ganze sollte dich max 10€ kosten, wenn überhaupt.. zu DM zeiten waren es mal 10 mark.

glaube eher das du dafür nicht belangt werden kannst, denn immerhin haben sie dich nicht gleich angehalten....

 

lass es rannkommen und zerbrech dir nicht den kopf und bleib :cool:

Es gibt einen Verstoß der da heißt "Behinderung der Polizeiarbeit".

Hab mal im TV gesehen das sich ein Typ mit einem Regenschirm auf dem "Radar" stand , vor einen Blitzer stellte und die Autofahrer so warnte.

Kein Witz. Den hat man das dann vorgeworfen.

Lass es auf Dich zukommen.Wünsch Dir Glück.

Ich warn auch immer.

Zur Not gibst Du als Gegenargument an, eine Straftat (Tempoüberschreitung) verhindern zu wollen in dem Du warnst!!!

Zitat:

 

Zur Not gibst Du als Gegenargument an, eine Straftat (Tempoüberschreitung) verhindern zu wollen in dem Du warnst!!!

Den Grund würde ich ganz sicher nicht angeben!

Dann würdest Du ja in jedem Verkehrsteilnehmer einen potentiellen "Straftäter" sehen. Da dem nicht so ist, kriegen se Dich vielleicht noch wegen Nötigung dran! Also lieber erstmal abwarten und wenn das Schreiben kommen sollte, überlegen wir uns alle zusammen 'ne gute Ausrede :)

MfG Timo

am 15. März 2004 um 20:01

Das "Warnen" an sich ist nicht strafbar; das Benutzen der Lichthupe ist aber nur zum Anzeigen der Überholabsicht und zum Warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor Gefahren wie z.B. Unfallstellen o.Ä. gestattet. Missbraucht man sie - z.B. zum Grüßen oder eben zum Hinweis auf Geschwindigkeitrskontrollen - können 10 € fällig werden.

Das war ja auch nur ein witz mit dem Gegenargument.

Darauf läßt sich kein Polizist ein.Man würde ja sogar zugeben vorsätzlich gehandelt zu haben.

@Nuffolino: dann lag ich mit meiner meinung ja ganz so falsch

am 15. März 2004 um 20:29

10,-eur und die sache ist vom tisch...

am 15. März 2004 um 22:47

Ich fahre dann halt 30

 

Bei uns blitzen sie gerne an einer Stelle, wo eine kleine, schmale Nebenstraße zwei Ortsteile miteinander verbindet.

Das Gemeine daran: in den beiden Ortsteilen ist 30, dazwischen knapp 100m lang 50, und genau davor stellen sie sich hin. Also wirklich eine reine Abkassierradarfalle

Der Blitzer steht dann am Straßenrand, der Wagen in einer Hofeinfahrt ein Stück abseits. Ist allerdings immer derselbe Wagen, und den kann man dann von der ANDEREN Seite des Grundstücks aus schon lange sehen, bevor man überhaupt in betr. Straße einbiegt. Für Einheimische also leicht zu erkennen.

Ich fahre dann immer exakte 30 nach Tacho dort, und wie gesagt die Straße ist zu schmal für ein schnelles Überholmanöver, vor allem wenn der Vordermann nicht gar so arg an den rechten Fahrbahnrand gequetscht da lang fährt, so daß den Nachfolgenden gar keine andere Möglichkeit bleibt, als sich ans Limit zu halten.

Und als ich noch meinen alten Seat Marbella (und viel mehr Zeit als jetzt) hatte, blieb der auch ganz gerne mal ausgerechnet an der Ecke liegen. Dampfblasen in der Spritleitung, bekanntes Problem bei den Vergasermarbellas und Pandas, da hilft halt nix außer stehenbleiben und 10min. Haube auf zum Abkühlen. Da ich in die Zündung einen kleinen, versteckten Reedkontakt als "Wegfahrsperre" eingebaut habe (mußte mit einem an ganz bestimmter Stelle auf den Instrumentenkasten zu legenden Magneten freigeschaltet werden), konnte da auch gerne mal einer von den Grünen kommen und sich vergewissern, daß der Wagen tatsächlich nicht ansprang.

Nach ein paar Monaten war es dann soweit, daß die Jungs schon gleich eingepackt haben, wenn ich mit dem Marbella da angezuckelt kam.

Mach Dir keine Gedanken: Teurer als 10 Euro dürfte der Spaß nicht werden. Aber wolltest Du nicht eigentlich einen entgegenkommenden Fahrer darauf aufmerksam machen, daß er Fernlicht anhatte? War es nicht so, daß Du geblendet worden bist und die Lichthupe eingesetzt hast, um diese Gefahr aus dem Straßenverkehr zu entfernen? :D

am 16. März 2004 um 9:24

NICHT strafbar

 

das warnen vor blitzern ist selbst mit lichthupe NICHT verboten

Grund : Polizei warnt erst nach nach dem Blitzen vor zu schnellem fahren. Prinzipiel kannst dich auch direkt auf die andere Seite der Strasse stellen und mit Lichthupe warnen, solange du nicht im Parkverbot stehst.

Als ich noch zur Schule ging (damals...) standen die immer genau neben dem Schuleparkplatz, also ham wir uns immer da hin gestellt und haben die mit Handzeichen gewarnt.

Es haben sogar welche umgedreht um sich zu bedanken. (Tut man ja gerne, hab selbst schon genug Punkte...:D) Aber die Blitzleute da haben nie was gesagt, sind höchstens weggefahren.

Aber ich habe mal von ner Frau in HH gehört, die hat sich das als Lebensaufgabe gemacht und sich immer da hingestellt wo geblitzt wurde. Und mit einem riesigen Schild stand ganz groß "Radarkontrolle" und ganz klein drunter "find ich toll". Naja, da konnten die Bullen auch nix machen, waren aber stinksauer und ham ihr nen n Knöllchen für Falschparken verpasst. :)

am 16. März 2004 um 11:16

die idioten blitzen doch sowieso nur wo es keinem etwas bringt ausser der stattskasse.nahe dem ortsausgangsschild oder bei uns uns auf einer ewig langen geradeaus strecke die zwar innerorts liegt aber weder links noch rechts ein haus steht.welcher normale mensch fährt denn da vorschrift ??das ist sowas von widersinnig die blitzerei und auf der spielstrasse wo 7kmh vorschrift sind fahrense mit 30 durch das ist eine überschreitung von mehr als 300% und da geht das kindersterben wieter.na dann mal prost.

grüße

Shakrat

am 16. März 2004 um 18:13

@shakrat Ich bin genau deiner Meinung.

Also ich weiß dass das Warnen mit Lichthupe von der Polizei nicht nachvollzogen werden kann. Allerdings kann es mal passieren, dass euch jemand aufschreibt uind bei den Polizisten verpetzt.

Dann muss er aber wahrscheinlich erst mal Zeugen dafür haben oder?

In einer 30er Zone warne ich nicht. Da heizen immer alle durch und das ist saugefährlich.

Bin aber bis jetzt auch nur einmal drauf aufmerksam gemacht worden, wobei ich schon wusste, dass die Blitze da steht. Bin vorher aus der anderen Richtung dran vorbeigefahren. Erst mal schön mit 28 durch die 30er und sechs Autos hinter mit blockiert.

Man war der Polizist sauer! ;)

Und zu den Geschwindigkeitsbegrenzungen ist zu sagen, dass die Polizei erst 150 Meter hinter einem 50er Schild beispielsweise blitzen darf. Ansonten ist es ungültig und man kann dagegen vorgehen.

Heute bekommt man eh für alles Knöllchen.

Mittlerweile ja sogar für zu langsames fahren ;)

Alles Abzocke!

Gruß

Chris

chris: das mit den 150 m ist aber auch von bundesland zu bundesland unterschiedlich. in den einem sind es 100, in einem anderen 200 usw.

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