1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B5
  7. Wertgutachten, wirklich sinnlos ?

Wertgutachten, wirklich sinnlos ?

Audi
Themenstarteram 9. Mai 2016 um 16:06

hi

nun ich habe jetzt eine ganze menge geld in meinen audi gesteckt und ihn jüngst auch

komplett neu lackieren lassen, neue scheibe, neues fahrwerk ... bla bla

kurz gesagt er steht technisch und optisch nach unzähliger arbeit und viel geld da wie (fast) neu.

jetzt wollte ich mir ein wertgutachten machen lassen, kostet irgendwas um die 150-200 euro.

um das geld vom gutachten geht es erst mal nicht sondern darum das ich bei meiner versicherung angerufen hab und auskunft wollte wie sich das damit verhält.

mein gedanke war: ich bekomm im schadensfall (totalschaden) den betrag den der gutachter ermittelt hat, vielleicht abzüglich eines prozentsatzes jeh nach dem wie alt das gutachten ist.

offenbar aber: weit gefehlt.

die versicherung sagt: das bringt ihnen nichts, für die versicherungen ist es im prinzip ein uraltes auto und sie bekommen den wert nach liste. mit anderen worten: fast nix.

es gäbe einzelne die erkennen das vielleicht an, aber 95% nicht.

also muss ich mein auto jetzt 9 jahre in die garage stellen weil ich nix bekomm wenn es mir einer kaputt fährt ? wozu ist dann so ein wertgutachen gut - nur zum weiterverkauf ?

irgendwie trau ich mich jetzt fast gar nicht mehr es zu fahren, am besten baue ich einen zaun außen rum und engagiere einen wachdienst :)

irgendwie finde ich das sehr blöd und schade, ich wäre durchaus auch bereit gewesen dafür mehr beitrag zu zahlen. leider bewege ich das auto jetzt wohl auf eigenes risiko und hab jetzt bei jedem kleinen schaden im prinzip "pech" :(

mfg

loomi

Ähnliche Themen
23 Antworten

Auch beim verkauf wirst du nur einen Bruchteil deines investierten Geldes erhalten.

Wertguachten hin oder her..

Auf dem Papier ist das Fahrzeug uralt.. Laufleistung extrem viel.. und Ausstattung ..Krankenkasse..

So sieht das deine Versicherung ebenso. Sie zahlen den "Wiederbeschaffungswert" oder halt die Reparaturkosten in höhe vom Wiederbeschaffungswert +30%.

Sonderzubehör wie z.B seltene Alufelgen oder Sportfahrwerke werden hierbei nicht berücksichtigt.

Du kannst dir zwar eine Wertguachten machen lassen.. aber für die Versicherung dürfte das Jacke wie Hose sein.

Auch für einen Käufer wäre das bis auf einen Liebhaber nur ein unnützes Stück Papier.

Man sieht einen Audi A4 B5 z.B 18 Jahre alt mit 250tkm. Ausstattung auch nicht gerade Hammer.

Pauschal kann man auch sagen eine Neulackierung dient dem "Werterhalt" nicht der Wertsteigerung.

also unabhängig von deinen Ausgaben dafür kann man suf den Wiederverkaufswert bzw Fahrzeugwert vielleicht 300€ drauf legen wenn überhaupt.

Ähnlich verhält es sich mit allen anderen neuteilen. "WERTERHALT"

Demnach dürfte dein Fahrzeug den Listenpreis für " sehr guten Zustand" erhalten. also statt 750€ auf dem markt vielleicht 2500€

So ungefähr verhält sich da.

Also von deiner Versicherung bekommst du nur den "Wiederbeschaffungswert" egal was du da drann baust.

Da musst du ggf ne Sonderversicherung abschließen die dann wieder viel Geld kostet. Quasi deinen Arsch versichern.

Darum stehen solche Schätzchen bei Liebhabern in der Halle und sind kaum auf der Straße.

Ist schon klar das die Versicherung sagt das sich am Wert des Wagens nichts ändern wird wenn man ein Wertgutachten macht. So was ist dann sinnvoll wenn man ein Fahzeug hat das ein H Kennzeichen bekommt. Vorher hat das gar keinen Wert. Auch denke ich nicht das der B5 wirklich an großem Wert steigen wird, da dieser nun mal viel zu häufig gebaut worden ist.

Wo ein Wertgutachten Sinnvoll ist bei wirklichen wertvollen Schätzen wie z.B. der Wagen der bei uns im Geschäft grad ausgestellt ist. Ein BMW M1 im Wert von laut Gutachten 580.000 €. Da lohnt es sich auch eine spezielle Versicherung dafür dann abzuschließen und da braucht man ein solches Gutachten auf jeden Fall. Für dein Wagen wäre es lediglich ein Blatt Papier das Du Dir dann in die Wohnung hängen kannst.

Um das mal zu klären. Natürlich kannst du ein Wertgutachten machen lassen und bekommst auch den Wert von der Versicherung bezahlt. Aber du musst es auch zu dem (höheren) Wert versichern!

Das wird auf jeden Fall teurer als jetzt. Und die Versicherung wird Auflagen machen.

Rede mit denen.

Ich bezweifel das die ihm das ohne H Kennzeichen anders versichern ;D

Oder mit ner teuren Zusatzversicherung die dann in 2 Jahren den Wert des Gutachtes um 50% überstiegen hat.

Immer Gesetz dem Fall man hat eine Vollkasko.

Die setzen sich doch auch nicht in die Nesseln. Die sind zum Geld verdienen da nicht zum Geld verlieren.

Ne gegnerische Haftpflicht wird es dagegen nicht kratzen ob du nun nen Gutachten hast oder nicht.

Die Zahlen dir den Wiederbeschaffungswert und das wars. Ohne Rücksicht auf dein stück Papier.

Das Motto " haben wir ja nix mit zu tun ob der gerade neu lackiert war oder nicht"

Die Predigen dann auch nur die Zahlen und Fakten aus der Zulassung..

20 Jahre alt .. 250tkm 3 Vorbesitzer ..Wiederbeschaffungswert irgendwas 1700€

Das Problem hat übrigens die gesamte Tuningszene. Umbauten werden nicht berücksichtigt. Außer man hat sie zusätzlich in der Vollkasko zusatzversichert was glaub ich auch nur bis zum gewissen Alter geht.

Vorschlag... Geh zu deinem Versicherungshannes und Frage nach was genau die anbieten können.

Hol dir Angebote von der Konkurrenz. Notfalls Versicherer Wechseln. Und schon mal darüber klar werden das wenn es möglich ist eine teure Angelegenheit wird

Themenstarteram 9. Mai 2016 um 20:48

Meine Versicherung sagt knapp: das Fahrzeug Versichern sie mir nicht anders oder mit höherem wert oder oder...

Kurz: so wie eine alte Kiste sonst nicht.

Youngtimer gibt's ja seit 2007 nicht mehr in D und zum Oldtimer hat er noch 9 Jahre hin...

Also Fazit: Pech gehabt wenns zum Schaden kommt. Meine Investition und mein volles Risiko.

Trotzdem hält mich das nicht davon ab das Auto technisch wie optisch 1A zu erhalten :)

Vielleicht Verkauf ich ihn mal und beginne ein neues Projekt ;)

Mfg

Loomi

Auch im Verkauf wird nicht viel von deinen Investitionen hängen bleiben.

No Risk no Fun.. solche ich sag mal " Bastelbuden" sind noch nie lohnenswert für den Geldbeutel gewesen und auch als Wertanlage taugen sie nix.

Auch der 1A Erhalt ist nur für dein Ego und die Potenz und zum "Werterhalt". Danken wird dir das niemand das denk ich mal ist dir aber Sonnenklar.

also .. immer schön vorsichtig fahren

Aber wenigstens gibts noch Leute die ihr Auto pflegen.. die sterben ja auch langsam aus.

Da kann ich Dir nur beipflichten. Nicht jedes Auto wird mit H Kennzeichen auch gleich wertvoll und schießt dann mit dem Preis durch die Decke.

Soweit ich weiß würde auch nur ein Fahrzeug ein H Kennzeichen bekommen, das weitesgehend im Original Zustand ist. Also würde da Tuning eh nichts bringen. Kein Liebhaber möchte ein tiefergelegten Urquattro mit Megabreitreifen und fetter Soundanlage.

Themenstarteram 10. Mai 2016 um 5:59

Bastelbude? ??

An dem Auto ist alles original (bis auf das Fahrwerk-und selbst da besitze ich das originale noch) und da lege ich wert drauf. Da kommen ausschließlich originalteile ran und rein.

Selbst der neue Lack ist die originale Farbe.

Das ist nie als Bastelbude vorgesehen gewesen, das war mal eine vom vorbesitzer... Jetzt sieht er absolut original aus, da gibt's keine komischen ebay knöpfe oder Flammen auf den Sitzen...

Außerdem hat das Auto auch keine 250000 km, weiß gar nicht wie das zustande kommt.

Mfg

Loomi

Umso besser.

Aber ändert nichts an der Einstufung im Wert und bei der Versicherung.

Leider.

Erst mal auseinanderfieseln: Wenn es zu einem Totalschaden kommt, ist zunächst die Frage, wer hat Schuld. Wenn der Gegner Schuld hat ist auch die Versicherung des Gegners der Ansprechpartner. Da kannst Du bei Deiner Versicherung so viele Gutachten einreichen, wie Du möchtest. Wenn Du mit einer gegnerischen Versicherung abrechnest, wird der (Dein!) Gutachter natürlich einen außergewöhnlich guten Zustand wertsteigernd berücksichtigen. Die Obergrenze ist aber der Preis, den man für ein vergleichbares Fahrzeug am Markt aufwenden müsste. Wenn Du reparierst darfst Du bis 130% dieses Wertes investieren. Das Gutachten vorab kann Dir dabei nützlich sein - aber der Marktwert ist im Allgemeinen auch im Nachhinein noch gut bestimmbar.

Im Fall eines eigenen Schadens über die Vollkaskoversicherung (wenn Du eine hast) gilt im Prinzip ähnliches. Aber auch dafür brauchst Du im Prinzip vorab kein Gutachten machen, den Zustand kann man auch am Unfallfahrzeug sehen.

Bleiben die wenigen Fälle, in denen das Auto abbrennt oder geklaut wird. Hier kann der Zustand nicht mehr im Nachhinein festgestellt werden und Du rechnest mit Deiner Teilkaskoversicherung ab (hat man ja meist). Dafür ist das Gutachten tatsächlich hilfreich. Ob es Dir das Wert ist, musst Du selbst entscheiden. Mehr als den Wiederbeschaffungswert wirst Du aber auch hier nicht bekommen.

Hier wird mal wieder ein Käse erzählt:

1. Eine H-Zulassung hat absolut nichts mit dem ehemaligen Neuwert des PKW´s zu tun, sondern mit Zustand und Alter.

2. Auch getunte Autos können ein H-Kennzeichen bekommen, solange das Tuning zeitgenössisch ist.

3. Nicht nur PKW´s eines Kalibers a´la BMW M1 sind Wertgutachtens anerkennungsfähig; das kann auch z.B. ein VW Käfer, etc. sein.

4. Auch bei Fahrzeugen ohne H-Zulassung kann ein Wertgutachten absolut nötig sein. Ich kenne viele RS2 und RS4 B5 Fahrer, für die so was Pflicht ist, denn die Fahrzeuge werden inzwischen im Zustand 1 um die 60 bis 70 K gehandelt, daher ist ein Gutachten unumgänglich, wenn man nicht von der Versicherung mit dem Schwacke-Wert von ein paar 1000€ abgespeist werden will wenn mal was passiert.

PS: Ob ein Wertgutachten anerkannt wird, sollte man immer mit seiner Versicherung klären. Des weiteren sollte man genau erfragen was die Versicherung im konkreten Fall für Anforderungen an ein solches Gutachten stellt und dies dann auch im Gutachten umsetzen lassen.

am 12. Mai 2016 um 5:54

Ich sehe es nicht ganz so, wie der Tenor in diesem Thread suggeriert.

Hier ist viel (zutreffendes) über die Versicherungsusuancen geschrieben worden. Was und wie die Versicherung rechnet und erstattet, ist jedoch zweitrangig.

Der TE hat ein tadelloses Fahrzeug und würde durch die Schadenersatzregelungen der Versicherer nach seinem (und meinem) Empfinden deutlich schlechter gestellt sein, als vor dem Schadensereignis. - Das ist gesetzeswidrig!

Fakt ist:

§ 823 BGB

Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum (meine Ergänzung: VOLLSTÄNDIGEN) Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Nun ist dies kein juristisches Forum.

Aber der 823 ist eine felsenfeste Anspruchsgrundlage gegen jeden Schädiger.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Schaden größer ist, als das, was Dir der Schädiger (bzw. stellvertretend seine Versicherung) zahlt, dann bleibt der Schädiger in Höhe des noch ausstehenden Betrages weiterhin schadenersatzpflichtig.

Woher er die Mittel dazu nimmt, kann Dir schnuppe sein. Im Zweifelsfall muss er privat dazulegen. Inwieweit (s)ein Haftpflichtversicherungsvertrag ihn von seiner Zahlungspflicht befreit oder entlastet, ist sein Thema, nicht Deines. Er, nicht seine Versicherung, bleibt in voller(!) Höhe schadenersatzpflichtig.

Insoweit sind zielführende Vorkehrungen, die die Höhe eines eventuellen Schadens dokumentieren können, eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme.

Dass dieser Weg nur im Zuge einer (im Unterliegensfall kostenpflichtigen) Zivilprozessklage zum Erfolg führen kann, liegt nahe. - Und vor Gericht und auf hoher See...

Aber je höher die Streitwerte, umso mehr tritt das Prozesskostenrisiko in den Hintergrund.

Zivilrechtlich gegen den Versicherer Klagen kann man separat immer.

Ich kann aber mit ziemlicher Sicherheit sagen das es bei dem Wiederbeschaffungswert bleiben wird.

Ist quasi noch ein Massenprodukt auf dem Fahrzeugmarkt (in DE B5 mit 1,8Liter Hubraum noch 46000 Stück , andere Motorvarianten unberücksichtigt) preislich ist der B5 leider ganz unten angekommen.

Das hat mit einem RS6 erste Gen annähernd nichts zu tun( nur 564 gebaut keine 2 Jahre auf dem Markt ). Und auch mit einem VW Käfer nicht. Das sind Sammlermodelle geworden.

Und ein tadelloser Zustand dient nicht der Preissteigerung sondern der Werterhaltung.

Und nen tadelloser B5 liegt da aktuell so bei 1000-1500€ in der Liste und auf dem

Markt zur Wiederbeschaffung so zwischen 1200-2000€

Nicht Tadellose Modelle gibts bereits ab 500€ auf dem Markt und diese enden meist schon bei 900-1000€

also ist es klar das die Versicherung hier keine 4k rausrücken wird. Weil .. seine Reparaturen dienen ich sags noch mal dem "WERTERHALT"

Ob das Gutachten nun sinn macht ist ne Gewissensfrage.. angenommen man gibt jetzt 200€ aus um dann im Falle eines Falles doch 150€ mehr aus der Versicherung zu quetschen. Irgendwo ja auch Sinnfrei.

Das Wertgutachten für den Originalen B5 im tadellosem Zustand wird aller Voraussicht 250€ über dem Marktwert liegen und weil der Markt sich schnell ändert wird auch das Gutachten nicht lang aktuell bleiben.

Also ich gehe jetzt mal nur auf das ein, was meinen Vorpost betrifft.

Zitat:

@MVP-Cruiser schrieb am 14. Mai 2016 um 12:03:08 Uhr:

 

Das hat mit einem RS6 erste Gen annähernd nichts zu tun( nur 564 gebaut keine 2 Jahre auf dem Markt )

Ich habe nicht von einem RS6 geschrieben, daher verstehe ich nicht wieso du den ins Spiel bringst. Des Weiteren frage ich mich, wo du deine Infos her hast, denn die Stückzahl, die du vom RS6 angegeben hast, ist auch komplett falsch.

Nebenbei bemerkt, bekommt man den RS6 4b (erste Gen) im Verhältnis zu den RS Modellen, die ich genannt habe, hinterher geschmissen, weil ihn kaum einer haben will; daher ist dieses Beispiel auch voll daneben.

Zitat:

@MVP-Cruiser schrieb am 14. Mai 2016 um 12:03:08 Uhr:

 

Und auch mit einem VW Käfer nicht. Das sind Sammlermodelle geworden.

Eine normale Autoversicherung interessiert sich nicht dafür, ob ein Käfer oder ein Audi 80 Cabrio, etc. ein Sammlermodell ist oder nicht; deshalb braucht man ja auch das Wertgutachten. Selbst eine Versicherung wie OCC, die sich auf Youngtimer, Oldtimer und Klassiker spezialisiert hat, verlangt immer ein Gutachten.

Der VW Käfer war nur ein beliebiges Beispiel, denn ich habe ja „etc.“ am Ende des Satzes, wo ich den Käfer genannt habe, geschrieben… aber das hast du sicher überlesen… daher kannst du den Käfer auch mit einer Ente, einem Manta, Golf 1 und 2 oder einem Strich 8, usw. austauschen. Das waren oder sind alle Brot- und Butterautos wie der A4 B5 und trotzdem werden sie inzwischen für mehr als in der Liste steht gehandelt.

Sicher sind diese alle älter als der B5, aber es gibt auch jüngere Beispiele. Und ein Käfer wurde viel öfter gebaut als der B5.

Zitat:

@MVP-Cruiser schrieb am 14. Mai 2016 um 12:03:08 Uhr:

 

Und ein tadelloser Zustand dient nicht der Preissteigerung sondern der Werterhaltung.

Auch das ist wieder absolut falsch, denn die Fahrzeuge, auf die ich mich in meinem Vorpost bezogen habe, werden nicht nach Kilometern und Baujahr bewertet, wie es z.B. bei der Schwackeliste der Fall ist. Deshalb wird bei älteren Autos der Wert nach Zustandsnoten taxiert.

Zur Kenntnisauffrischung empfehle ich mal bei Classik Data zu schauen…

Deine Antwort
Ähnliche Themen