ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wie oft geht Totalschaden?

Wie oft geht Totalschaden?

Themenstarteram 21. Mai 2017 um 14:09

Moin zusammen!

Nachdem mein Auto angefahren wurde, hat die gegnerische Versicherung es zum "Wirtschaftlichen Totalschaden" erklärt. Verständlich. Aus der Differenzsumme bekomme ich ihn wieder flott und noch mehr.

ABER, ich habe irgendwo in Erinnerung, dass ich jetzt, da mein Auto ein Totalschaden war, es nicht wieder auf z.B. gegnerische Kosten repariert werden kann/darf, weil es nur einmal ein(en wirtschaftlichen) Totalschaden haben kann.

Habe ich da etwas falsch in Erinnerung? Besonders weil zum Zeitpunkt des Unfalles eine Wertminderung durch fehlendes Getriebe vorhanden war (nicht fahrbereit). Mit Getriebe ist die Kiste dann ja wieder mehr wert...

Wer weiß da mehr zu? :)

Danke!

Damien

Beste Antwort im Thema

Du bist ja ein ... :D

Wenn die Kiste wieder flott ist, dann lässt Du dir von einem Sachverständigen in einem Gutachten zu Lasten der gegnerischen Versicherung bestätigen, dass der Schaden vollständig und fachgerecht repariert wurde. Dann kann der nächste Bums kommen und man kann Dir den Vorschaden nicht entgegen halten.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Du bist ja ein ... :D

Wenn die Kiste wieder flott ist, dann lässt Du dir von einem Sachverständigen in einem Gutachten zu Lasten der gegnerischen Versicherung bestätigen, dass der Schaden vollständig und fachgerecht repariert wurde. Dann kann der nächste Bums kommen und man kann Dir den Vorschaden nicht entgegen halten.

Themenstarteram 21. Mai 2017 um 14:28

Das war geplant... Sprich nach der kompletten Instandsetzung einmal zum Gutachter, weil mehr als 3000€ ist die Kiste dann auf jeden Fall wert. Alleine die Gasanlage kostete mehr :D

Dann bist Du ja auf dem richtigen Weg. Der Totalschaden wird in der HIS-Datei vermerkt und jede Versicherung wird diesen Schaden später anführen. Ohne Gutachten wäre das also für Dich sonst "schwierig".

Themenstarteram 21. Mai 2017 um 14:34

Das dachte ich mir. Hatte ich einst auch so in Erinnerung, dass der Schaden irgendwo vermerkt wird.

Nochmals Dankeschön! :)

Kurze Zwischenfrage.

 

Falls der Wagen kein Totalschaden wäre, kommt er dann auch in die Liste?

 

Und wie wäre dann der nächste Schaden zu bewerten?

 

Wäre hier auch ein Gutachten von Vorteil, bzw darf man es auf Kosten des Gegners machen?

Meiner Meinung nach wird keine Versicherung das Gutachten zum Beweis der erfolgten Reparatur bezahlen.

Wer auf Nr.-Sicher gehen will, sollte auf eigene Rechnung ein DAT-Kurzgutachten machen lassen.

Das kostet etwa 150,-€ und bringt den Nachweis.

Es gehört zum Schaden und wird bezahlt. Ständige Praxis. ;)

am 21. Mai 2017 um 19:36

Zitat:

@Trottel2011 schrieb am 21. Mai 2017 um 16:28:07 Uhr:

Das war geplant... Sprich nach der kompletten Instandsetzung einmal zum Gutachter, weil mehr als 3000€ ist die Kiste dann auf jeden Fall wert. Alleine die Gasanlage kostete mehr :D

Genau das will die Versicherung nicht sehen.

Sie will sehen, dass der Schaden ordnungsgemäß behoben wurde und auch nicht nur "notdürftig". Denn die zahlen nicht drei Totalschäden.

Themenstarteram 21. Mai 2017 um 19:48

Selbstverständlich wird der Schaden korrekt behoben. Fachmännisch und ohne Wenn und Aber. Jeder Cent geht dahin...

am 22. Mai 2017 um 13:23

Das ist natürlich eher unüblich, da das deutlich mehr kostet, als sich einen Ersatz zu besorgen und das zahlt man dann aus eigener Tasche.

Darum muss man das natürlich ordentlich dokumentieren.

Zitat:

@Trottel2011 schrieb am 21. Mai 2017 um 16:09:30 Uhr:

 

weil es nur einmal ein(en wirtschaftlichen) Totalschaden haben kann.

Einen Totalschaden kann ein Fahrzeug mehrfach haben, einen wirtschaftlichen erst recht (aber auch einen echten, und sogar einen totalen...). Das geht sogar ganz ohne Reparatur.

Mal als Rechenspiel:

Gegeben sein ein schon etwas älteres Fahrzeug im Wert von sagen wir mal 3.000 Euro. Dieses erleidet einen massiven Hagelschaden (Dach, beide Hauben, beide Türen auf der rechten Seite). Reparaturkosten 4.100 Euro, weil die Instandsetzung auch nicht lackschadenfrei zu machen ist. Restwert vielleicht 1.500 Euro, weil der Gebrauchswert und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt sind. Klarer Totalschaden.

Nun werden bei einem Unfall beide Türen der linken Seite so stark beschädigt, dass sie erneuerungswürdig sind. Reparaturkosten 2.000 Euro, Wiederbeschaffungswert 1.500, siehe oben. Wieder ein Totalschaden, und sowohl im Haftpflicht- wie auch im Kaskofall abrechenbar. Restwert jetzt für das rundrum angespitzte (aber noch verkehrssichere) Fahrzeug vielleicht noch 500 Euro.

Schließlich wird bei einem Parkrempler der recht Xenon-Scheinwerfer beschädigt. Kostet 700 Euro, also mal wieder ein Totalschaden. Der problemlos abzurechnen ist.

Genau so wird aber im ersten Ansatz auch die Versicherung arbeiten: bei jedem neuen Schaden erstmal in den Raum stellen, dass alle alten Schäden noch vorhanden gewesen seien. Deswegen ist es in dem Fall wichtig, die Reparatur (wenn sie nicht z.B. durch eine aussagekräftige Werkstatt-Rechnung nachweisbar ist) in geeigneter Form zu dokumentieren.

Allerdings ist die Zahlungspflicht der Versicherung für eine etwaige Reparaturbescheinigung nicht ganz unumstritten. Üblicherweise werden diese Bescheinigungen ja vorgelegt, um z.B. den Nutzungsausfall im Haftpflicht-Fall zu belegen. Da wurde AFAIK bereits gerichtilich entscheiden, dass die Versicherung die Reparaturbescheinigung nur bezahlen muss, wenn sie diese auch verlangt hat (und sich nicht z.B. mit einem selbst angefertigten Bild des reparierten Fahrzeugs mit aktueller Tageszeitung o.ä. zu begnügen)

Was heißt denn dann Reparatur Bescheinigung genau?

 

Als Beispiel wird ein Scheinwerfer eingedrückt, ein Kotflügel verbeult und die Stoßstange verkratzt.

 

Kotflügel geklopft, Scheinwerfer neu und Stoßstange poliert, zählt das als Reparatur?

 

Oder muss alles laut Gutachten neu? Und heißt neu auch wirklich neu, oder werden gebrauchte Teile akzeptiert?

Zitat:

@Trottel2011 schrieb am 21. Mai 2017 um 21:48:04 Uhr:

Selbstverständlich wird der Schaden korrekt behoben. Fachmännisch und ohne Wenn und Aber. Jeder Cent geht dahin...

Jeder Cent wird aber nicht reichen.

Davon ausgehend, dass übliche Gutachten die tatsächlichen und keine überhöhten Kosten ausweisen (auf diese Tatsache wird ja sehr oft hingewiesen), ist der "Clou" an einem Totalschaden, dass die Reparaturkosten höher sind als der von der Versicherung überwiesene WBW-RW.

Somit ist eine fachgerechte Reparatur mit dem was Du von der Versicherung erhältst rein von der Logik her gar nicht möglich.

Den Rest müsste der Eigner aus eigener Tasche drauf legen, was ein vermutlich recht seltener Fall ist.

Daher die Bemerkung, sowas sei eher unüblich.

Themenstarteram 23. Mai 2017 um 5:24

Wird aber hier gemacht... Ich bekomme keinen XJ mit dem was ich habe für das was die Versicherung als Grundlage nutzte. Ergo stecke ich mehr rein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wie oft geht Totalschaden?