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zulässige Anhängelast - Zulässiges Gesamtgewicht - Anhängerbeladung

Themenstarteram 22. Dezember 2016 um 7:32

An die Gemeinde oder besser an die Fahrlehrer und Rechtsexperten unter Euch

wir haben gestern mal wieder eine alte Frage diskutiert und sind auf keinen grünen Zweig gekommen

auch im Netz finden sich unterschiedliche Antworten

Hier die Frage:

in den Papieren des Zugfahrzeugs steht zulässige Anhängelast 1050kg gebremst

zur Verfügung steht ein Anhänger gebremst max. Gesamtgewicht 2500kg - Leergewicht 500kg

nur sollen 6m³ Styropor - ich sag mal 200kg von A nach B

Frage kann man mit dem vorhandenen Zugfahrzeug und dem riesen Hänger die Tour machen ?

Anhängelast dann ja nur ca. 700kg

ich würde sagen ja, da in den Papieren zulässige Anhängelast steht,

was der Hänger an mgl. max. Zuladung hat sollte doch wohl egal sein, solange man im Rahmen der zulässigen Anhängelast bleibt

oder gilt doch anderes - und wo kann man das nachlesen, denn auch die Damen und Herren des Exekutivorgans in Grün heute Blau haben da verschiedene Ansichten

Grundlage - alter Führerschein klasse III

Danke für die Antworten und

ein Frohes Fest und ´nen fleißigen W-mann für Euch alle

Beste Antwort im Thema
am 22. Dezember 2016 um 8:44

Zitat:

@LusYM1500 schrieb am 22. Dezember 2016 um 08:32:22 Uhr:

oder gilt doch anderes - und wo kann man das nachlesen, denn auch die Damen und Herren des Exekutivorgans in Grün heute Blau haben da verschiedene Ansichten

Eine selten gut formulierte Frage, welche eine ebensolche Antwort verdient.

Zulässige Anhängelast: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php

Führerscheinklassen: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung

Führerschein 3 Entsprechungen: http://www.derwesten.de/.../...-fuehrerschein-klasse-3-id11747196.html

Polizei: Nicht jeder ist ein Verkehrspolizist. Und wenn du was zur Physik wissen möchtest, fragst du besser auch nicht den Sportlehrer.

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Soweit mir bekannt gilt in Deutschland das tatsächliche Gewicht des Hängers, nicht aber im Ausland.

Der alte Führerschein Klasse 3 war bis 7,5 to + max 4,5 to Anhänger, Heute wäre das C1E da bin ich mir nicht sicher ob der nicht in den neuen Kartenführerschein umgetauscht werden müsste.

Es geht also um 2 Paar Stiefel einmal Führerscheinrecht und einmal das Gewicht

am 22. Dezember 2016 um 8:44

Zitat:

@LusYM1500 schrieb am 22. Dezember 2016 um 08:32:22 Uhr:

oder gilt doch anderes - und wo kann man das nachlesen, denn auch die Damen und Herren des Exekutivorgans in Grün heute Blau haben da verschiedene Ansichten

Eine selten gut formulierte Frage, welche eine ebensolche Antwort verdient.

Zulässige Anhängelast: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php

Führerscheinklassen: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung

Führerschein 3 Entsprechungen: http://www.derwesten.de/.../...-fuehrerschein-klasse-3-id11747196.html

Polizei: Nicht jeder ist ein Verkehrspolizist. Und wenn du was zur Physik wissen möchtest, fragst du besser auch nicht den Sportlehrer.

am 22. Dezember 2016 um 9:00

Soweit ich weiß ist das tatsächliche Gesamtgewicht maßgebend. Also kannste fahren, aber nur soviel aufladen bis du das zulässige Gesamtgewicht erreicht hast.

Kann mich erinnern, damals Ford Escort Sport ,so 1973 , habe ich einen Anhänger angehangen der der Anhängelast des Autos entsprach. 1 Sack Zememt konnte man noch zuladen.

Aus Spaß an der Freude dann auf den Autotransportanhänger ein großes Auto drauf gefahren und Bilder gemacht.

Aber nicht mit gefahren.

Das eine ist Fahrerlaubnisrecht. Da zähl das zulässige Gesamtgewicht lt. Papiere.

Das heist, wenn dein Zugfahrzeug unter 7,5 Tonnen hat, darfst du das fahren.

Führerscheinrecht geht immer nach zulässigem Gesamtgewicht. Das heist auch, einen 7,5 Tonner mit 8250kg Realgewicht zu fahren, ist eine Überladung um 10%. Mit dem Führerschein hat das nichts zu tun und das Mährchen von wegen "fahren ohne Fahrerlaubnis" lassen wir bei den Gebrüdern Grimm.

Die Zulässige Anhängelast ist das, was du anhängen darfst. Das ist das Realgewicht. Du darfst also den Anhänger mit 2,5 Tonnen zlgg. und 500kg Leermasse auch mit einem Opel Corsa ziehen, der nur 500kg Anhängelast hat. Nur draufstellen darfst du dann nichts mehr.

Davon hat nicht unbedingt jeder Polizist Ahnung, weil die Polizei unterschiedliche Fachbereiche hat. Derjenige der im Bereich Drogenverhandung ist, hat nicht unbedingt Ahnung von Fahrerlaubnisrecht & Co. Deshalb sollte man googeln und nicht nen Polizisten fragen...

Dazu kommt, dass das Thema Fahrerlaubnisrecht heut zu Tage mit den ganzen Unterklassen und unzähligen Schlüsselnummern so kompliziert geworden ist, dass nur extra darauf spezialisierte Polizisten noch wirklich durchblicken. In einer normalen Verkehrskontrolle mit nem B Führerschein wird vieleicht auffallen, dass du den 40 Tonner grade nicht fahren darfst, aber wenn es in die Details geht, ist oft die einzige Möglichkeit, deinen Führerschein -im Zweifelsfalle abfotografiert und hinterher auf der Dienststelle- mittels EDV Software aus zu werten um heraus zu finden, ob du die Kombination die du gefahren bist, hättest fahren dürfen...

Ich hab auch son lustigen Kartenführerschein in dem irgendwie alle Klassen angekreuzt sind, dann aber wieder mit Schlüsselnummern begrenzt sind. Da kann weder ein Fahrlehrer, noch ein Fahrschulprüfer noch ein Polizeibeamter "auf die Schnelle" wirklich etwas drin lesen, außer dass ich nen Führerschein habe, und viele Kreuze drin sind und ich wohl viel fahren darf.

Selbst mit nem LKW Gespann in ner Schwerpunktkontrolle LKW waren die Beamten bei mir schonmal komplett überfordert, haben mir den Rotz zurück gegeben und gesagt "das wissen wir jetzt auch nicht so genau, wir machen ja Schwerpunktkontrolle Sozialvorschriften" ^^

Anhägelast ist tatsächliches Gewicht, notfalls+ Stützlast. Führerschein mit Anhänger also BE (über 3,5to zulässiges gesammtzugewicht) Alter 3er ist eigentlich C1 E = 7,5 + Anh. (kann Altersbeschränkt sein bis 50 Jahre Gewerblich)

Solange im Schein vom Anhänger kein Mindestzugfahrzeuggewicht eingetragen ist kein Problem.

Wenn das Zugfahrzeug und der Anh. unter 3,5 to zul gesamtgew. sind geht auch Führerschein B ohne E soweit mir bekannt.

Themenstarteram 22. Dezember 2016 um 9:33

cool, das ging wirklich schnell, von sehr hilfreich bis interessante Erlebensfälle war jetzt schon mal was dabei - ich freue mich auf weitere Beiträge, wenn auch situ meine Frage inkl. Quelle wohl schon beantwortet hat

das der Lappen eine entsprechende Anhängerfahrt hergeben muß war natürlich klar

danke an alle

Ja , mit Lappen keine Probleme, da hatte ich bei dir nicht daran gedacht, da ich alles habe, aber immerwieder alle 5 Jahre Test, zum kotzen, aber machst du es nicht , ist der Lappen (Alt der zweier ) weg. Jetzt schon 4 mal .

Zitat:

@LusYM1500 schrieb am 22. Dezember 2016 um 10:33:11 Uhr:

... wenn auch situ meine Frage inkl. Quelle wohl schon beantwortet hat

Dort findest du ausnahmslos alles, was zu dieser Fragestellen zu schreiben ist: Klar formuliert, leicht verständlich, ohne Interpretationsspielraum, verbindlich und korrekt.

Hallo Themenstarter,

das max. Gewicht von Fahrzeug und Trailer findest Du auf dem Typenschild Deines Fahrzeuges und zwar unter der zweiten Zeile unter der VIN.

Themenstarteram 23. Dezember 2016 um 7:10

Zitat:

@SK160254 schrieb am 22. Dezember 2016 um 21:30:06 Uhr:

Hallo Themenstarter,

das max. Gewicht von Fahrzeug und Trailer findest Du auf dem Typenschild Deines Fahrzeuges und zwar unter der zweiten Zeile unter der VIN.

danke, aber das war jetzt nicht die Frage, ich glaube die "Problematik" war in der Ausgangsfrage recht deutlich beschrieben.

Die FRage scheint wirklich nicht banal zu sein, denn wie gesagt auch die Ordnungshüter haben hier mitunter eine Falsche Sicht auf die Dinge und wie es scheint, hat die Frage ja auch aus diesen Kreise nicht nur eine Antwort sondern auch Zustimmung zur Problematik bekommen.

Welche zulässige Anhängelast + zul. Gesamtgewicht wo steht wissen wir wohl alle.

am 23. Dezember 2016 um 7:54

Zitat:

@LusYM1500 schrieb am 23. Dezember 2016 um 08:10:13 Uhr:

Zitat:

@SK160254 schrieb am 22. Dezember 2016 um 21:30:06 Uhr:

Hallo Themenstarter,

das max. Gewicht von Fahrzeug und Trailer findest Du auf dem Typenschild Deines Fahrzeuges und zwar unter der zweiten Zeile unter der VIN.

danke, aber das war jetzt nicht die Frage, ich glaube die "Problematik" war in der Ausgangsfrage recht deutlich beschrieben. ...Die FRage scheint wirklich nicht banal zu sein

Aus einer banalen Antwort lässt sich auf eine banale Frage schließen (auch wenn das in Foren inkl. hier bereits 1000 mal durchgekaut wurde). Die Kenntnis der einschlägigen Gesetze und Verordnungen ist Voraussetzung zur Teilnahme m Straßenverkehr. Hat man Zweifel, findet man sie per Suchmaschine in wenigen Sekunden, auch wenn keine Gesetzessammlung im Bücherregal steht.

Das Typenschild wird im Zweifelsfall bei der HU gesucht und gepüft. Der Normalfahrer und auch ein überprüfender Polizist begnügt sich mit einem Blick in die KFZ-Papiere.

Hallo, "LusYM500" , im Grunde genommen haben meine Vorredner schon alles gesagt, was Du wissen willst (und auch mehr !) Aber ganz explizit ist es so, dass Du jeden Anhänger an Dein Auto hängen kannst, der im Gesamtgewicht die 1050kg nicht überschreitet, (mit oder ohne Ladung !) die für Dein Zugfahrzeug eingetragen sind ! Damit ist Deine Frage eindeutig beantwortet, alles Andere ist Zusatzinformation und (mehr oder weniger) interessantes Beiwerk ! Gruß, joeleo .

Hallo Joeleo, ich denke, du meinst das schon richtig, aber streiche bitte das Gesamtgewicht und ersetze es durch das tatsächliche Gewicht. Sonst gibt es nur wieder Durcheinander durch Interpetationsspielraum.

Da gibt es dann noch die Sache mit der Stützlast (wenn die Summe aus Stützlast und tatsächlicher Masse des Anhängers nicht größer als die zul. Gesamtmasse des Anhängers ist).

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