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Zweite Nebelschlussleuchte beim B7

VW Passat B7/3C
Themenstarteram 22. Oktober 2012 um 9:02

weiß jemand zufällig, ob es eine Möglichkeit gibt, eine zweite Nebelschlussleuchte in der rechten Rückleuchte (LED-Version) nachzurüsten?

Ist diese eventuell sogar schon eingebaut und muss nur freigeschalten werden?

Ich hab gestern mal die kleinen Abdeckungen in der Heckklappenverkleidung abgenommen, da konnte man aber nicht wirklich an die Leuchte ran. Und bevor ich die Verkleidung abnehme, wollte ich fragen, ob jemand schon eine zweite NSL nachgerüstet hat.

Beste Antwort im Thema

Und bitte auch immer nur 50 fahren wenn die Leuchte an ist. Eine ist eh besser als 2 das sieht immer nach Bremslichtern aus.

Und auch mal wieder ausschalten. Ich hoffe da wird endlich mal was getan damit sich die Dinger über 50km/h selbst ausschalten. Oder es sollte ein riesiges Warnlicht im Auto geben das die an sind. Es wird soviel für Sicherheit getan nur hier wird nichts gemacht obwohl dies grellen Lichter so "blenden" sind.

Gruss

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am 22. Oktober 2012 um 9:27

Die Nebelschlussleuchte ist eine LED.... diese kannst du nicht einzeln wechseln. Wenn die kaputt ist, dann brauchst du eine neue Rückleuchte... Von daher "kommst du da nicht ran"... ;)

Ausbauen geht ganz einfach (bin ich mir zumindest beim Variant zu 200% sicher) ... 2 Muttern müssen gelöst werden und schon gehts nach hinten rauszuziehen (von Fahrtrichtung aus gesehen)...

Ob man eine zweite NSL nachrüsten kann: Weiß ich nicht, aber ich denke eher nicht, dass VW eine "Vorbereitung" auf die rechte Seite gelegt hat. Soll heißen, dass dann die Verkabelung für die rechte NSL fehlen würde.

EDIT: Nach einem Grund eine zweite nachzurüsten frage ich mal einfach nicht ;)

Wird dann sicher wie beim B6 sein. Die entsprechende Rückleuchte vom amerikanischen Modell nachrüsten. Die meisten machten das aber wegen der 2. Rückfahrleuchte, nicht wegen einer 2. NSL deren Gebrauch man ja an 5 Fingern abzählen kann wenn sie denn überhaupt zum ordnungsgemäßen Einsatz kommt. Codierung anpassen und gut. Je nachdem wird eins wegfallen (NSL oder Rückfahrscheinwerfer) und wenn das nicht STVO-konform ist, wovon ich ausgehe, ist es eh zum Scheitern bei der nächsten HU verurteilt wenn einen die Rennleitung nicht vorher schon aus dem Verkehr zieht.

Und bitte auch immer nur 50 fahren wenn die Leuchte an ist. Eine ist eh besser als 2 das sieht immer nach Bremslichtern aus.

Und auch mal wieder ausschalten. Ich hoffe da wird endlich mal was getan damit sich die Dinger über 50km/h selbst ausschalten. Oder es sollte ein riesiges Warnlicht im Auto geben das die an sind. Es wird soviel für Sicherheit getan nur hier wird nichts gemacht obwohl dies grellen Lichter so "blenden" sind.

Gruss

Themenstarteram 22. Oktober 2012 um 11:54

wenn Ihr Jungs eure Emotionen wieder ein wenig beruhigt habt, würde ich mich sehr über konstruktive Beiträge und Hilfestellungen freuen.

Ich habe weder vor, mit zwei NSL nicht schneller als 50 zu fahren, noch irgendjemanden damit zu behindern. Da ich in Donaunähe wohne, würde sie dazu verwenden, wofür sie gebaut wurden - für Nebel mit Sichtweiten < 20m, und da sind zwei nun mal besser als eine. Außerdem kann man sich damit auch nervöse Drängler vom Leib halten, was mir aufgrund meiner zügigen Fahrweise allerdings zugegebenermaßen eher selten passiert.

@Alfamat156: Sorry, das stimmt leider nicht. Die Rückleuchten des B7 sind mit dem des B6 nicht vergleichbar, weil der B7 bereits zwei Rückfahrscheinwerfer serienmäßig hat. Die Nachrüstung einer zweiten NSL ist deshalb völlig unabhängig von den Rückfahrscheinwerfern und außerdem kein Problem bei der HU, da gesetzeskonform. Gibt schließlich genug Fahrzeuge mit 2 NSL serienmäßig, darunter auch z.B. der Passat 35i B4 und einige Modelljahre des Passat 3BG B5GP

Themenstarteram 22. Oktober 2012 um 11:55

Zitat:

Original geschrieben von goldengloves

Oder es sollte ein riesiges Warnlicht im Auto geben das die an sind. Es wird soviel für Sicherheit getan nur hier wird nichts gemacht obwohl dies grellen Lichter so "blenden" sind.

Das Warnlicht findest du im KI im Drehzahlmesser, sogar als NSL-Symbol

Ok, ist mir mit den 2 Rückfahrfunzeln noch gar nicht aufgefallen (sitze so selten hinterm Auto beim Einparken) :D Dickes Sorry, da war ich gedanklich zu sehr beim B6 ! Dann scheidet diese Möglichkeit natürlich aus...Das mit den 2 NSL wie bei vielen anderen Fahrzeugen / Marken (früher selber gefahren) fände ich auch aus heutiger Sicht eher als Verwechslungsgefahr mit Bremslichtern bei soviel geistig Umnachteten die manchmal unnötig damit rumgurken, aber anderes Thema. Vergleiche mit anderen Typen / Vormodellen ziehen leider nicht, da das nicht immer 1:1 auf das neue Modell übertragen werden kann wenn es ab Werk bei der EG-Zulassungsprüfung nicht vorgesehen / verbaut war. Siehe auch diese komischen Flaps bei verbauten 18" Kansas, so einen Quark gab es damals nicht.

Themenstarteram 22. Oktober 2012 um 12:34

ich fand die Verwechslungsgefahr früher größer als es noch keine dritten Bremsleuchten gab und die Leuchtgrafik/-größe der NSL mit den Bremslichtern sogar oft identisch war, aber egal

Kann man die zweite NSL im B7 codieren oder muss man da mindestens mit Kabel und Lötkolben ran? (letzeres wär mir die Aktion nicht wert denke ich)

Es liegt keine Verkabelung für eine 2. Leuchte, das BCM ist auch nicht für eine 2. Leuchte ausgelegt. Da kannst du ganz leicht das BCM grillen. Man könnte zwar über Umwege mit der passenden Leuchte aus den Linksverkehrländern(ca.90€) dieses Problem des Lampeneinbaues lösen, das BCM und die komplette Umverkabelung wäre es kaum wert.

Mich hätte das durchaus auch interessiert.

Bei meinem alten 3B habe ich da einfach eine Glühbirne reingeschraubt und hatte eine 2. NSL. Spannung lag an beiden Rücklichtern an.

Beim B7 mit LED hat die NSL ja gar nichts mit dem Rückfahlicht zu tun. Die beiden Glühbirnen führ das Rückfahrlicht sitzen in den äußeren Teilen der Leuchten, während die NSL in der Heckklappe bei Variant sitzt.

Auf der rechten Seite ist an der Stelle der NSL gar kein Licht. Also müsste da zumindest Platz sein. Aber wahrscheinlich wieder viel zu kompliziert.

Würde mich aber auch nicht wundern, wenn der Kabelstrang für Rechts- oder Linksfahrer der gleiche ist.

In der StVZO steht, dass Fahrzeuge eine oder 2 NSL haben dürfen.

Wenn ich jemanden im Nebel warnen will wird er vielleicht mir mit 2 Leuchten noch weniger hinten reinfahren als mit einer. Und da ist doch die Verwechslung mit den Bremsleuchten völlig egal. Hauptsache er fährt nicht drauf.

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