1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Bitte um Hilfe!!?? VW Golf 6 1,4 Dsg, Automatik, gebraucht 97 tausend km.. Möchte es kaufen

Bitte um Hilfe!!?? VW Golf 6 1,4 Dsg, Automatik, gebraucht 97 tausend km.. Möchte es kaufen

VW Golf 6 CrossGolf (1KP)
Themenstarteram 19. März 2019 um 12:08

Hey möchte mir gerne dieses Auto kaufen aber bin mir iwie unsicher ob es sich lohnt er ist bereits 97t km gefahren und hätte aber 12 Monate Garantie unten der link zum Auto

.

 

Golf VI 1,4 DSG Highline*5 TRG*S-HEFT*

.

 

https://m.mobile.de/.../details.html?...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 19. März 2019 um 21:35:01 Uhr:

Die Gebrauchtwagengarantie bekommst du, damit sich der Händler vor Gewährleistungsansprüchen drücken kann.

Seit wann hebelt eine Gebrauchtwagengarantie die gesetzliche Gewährleistung aus?

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten

Der Motor mit 160 PS ist generell nicht zu empfehlen. Einfach mal die Forensuche zu diesem Motor nutzen, da wird einem Angst und Bange.

Themenstarteram 19. März 2019 um 12:14

Oh oh muss ich heute abend ma schauen, wollte morgen hin gehen und bezahlen.. Aber habe viele Sachen gelesen zwecks Steuerkette usw usw

... Kolben die sich verabschieden, ruckelndes DSG ...

Finger weg! Dieses Fahrzeug hat gleich zwei große Baustellen, zum einen das DSG mit Trckenkupplung (DQ200) sowie den CAVD-Motor mit 160 PS.

Empfehlen kann man dieses Fahrzeug nur denen, die nach dem Kauf auch noch eine mittlere vierstelligen Summe als Reserve auf dem Konto haben.

Zitat:

@Saat_uc schrieb am 19. März 2019 um 13:14:49 Uhr:

Oh oh muss ich heute abend ma schauen, wollte morgen hin gehen und bezahlen.. Aber habe viele Sachen gelesen zwecks Steuerkette usw usw

Heißt das, du hast schon unterschrieben?

Themenstarteram 19. März 2019 um 17:16

Nein hätte alles morgen gemacht

Zitat:

@Saat_uc schrieb am 19. März 2019 um 18:16:33 Uhr:

Nein hätte alles morgen gemacht

Ich würde das auf keinen Fall machen.

Themenstarteram 19. März 2019 um 20:12

Ja werde absagen Danke euch

Zitat:

@Saat_uc schrieb am 19. März 2019 um 13:08:48 Uhr:

(...) hätte aber 12 Monate Garantie unten der link zum Auto

Nur falls du diese Methode noch nicht kennen solltest:

Die Gebrauchtwagengarantie bekommst du, damit sich der Händler vor Gewährleistungsansprüchen drücken kann. Diese Gebrauchtwagengarantie zahlt auch nicht den kompletten Schaden, sondern ist an Alter bzw. Laufleistung gekoppelt. Bei 100000km werden oft nur noch 40% vom Material nebst Lohn bezahlt. Bis zu einem bestimmten Maximalbetrag. Den Rest zahlst du selbst.

Verlass dich auch nicht auf einen Dekra-Gebrauchwagen-Check. Damit dokumentiert der Händler nur die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe, damit er nach der Übergabe nicht mehr haftbar gemacht werden kann.

 

11000€ sind viel Geld für so ein „altes“ Auto. Sind die immer so teuer?

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 19. März 2019 um 21:35:01 Uhr:

Die Gebrauchtwagengarantie bekommst du, damit sich der Händler vor Gewährleistungsansprüchen drücken kann.

Seit wann hebelt eine Gebrauchtwagengarantie die gesetzliche Gewährleistung aus?

Nun, die Gewährleistung gilt nur für Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren. Mit dem Gebrauchtwagen-Check beweist der Höndler die Mängelfreiheit bei Übergabe. Somit müsstest du beweisen, dass der Mangel schon vorher vorhanden war. Das wird schwierig.

Geht z.B. am nächsten Tag der Fensterheber kaputt, geht das auf Garantie und nicht auf Gewährleistung. Zu den im Garantievertrag vereinbarten Bedingungen. Der Händler ist damit raus aus der Nummer und du kannst dich mit dem Versicherer auseinandersetzen.

Bitte um Quelle mit der Aussage, dass man nicht mehr auf eine Mangelbeseitigung nach Gewährleistung bestehen darf, wenn man eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hat.

Das habe ich so nicht geschrieben.

Hier:

https://www.bvfk.de/.../

Punkt 7:

Zitat:

Tritt nun innerhalb der Haftungsdauer (von meist einem Jahr) ein Defekt auf, der als kaufrechtlicher Mangel zu werten ist, so kommt es darauf an, ob der Defekt oder seine Ursache bereits beim Kauf vorhanden war. Dies muss der private Käufer erst nach 6 Monaten beweisen, in der Zeit davor muss der Händler ggf. beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

Den Beweis, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war, hat der Händler mit dem Prüfbericht vom Gebrauchtwagencheck.

Was ich sagen will: 12 Monate Garantie klingt gut, garantiert aber nicht immer eine kostenfreie Mängelbeseitigung. Einen Gebrauchwagencheck macht der Händler nicht aus Nächstenliebe, sondern um sich abzusichern. Die Gewährleistung gilt übrigens nicht für Verschleißteile (DSG-Kupplung...).

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 20. März 2019 um 06:37:38 Uhr:

Nun, die Gewährleistung gilt nur für Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren. Mit dem Gebrauchtwagen-Check beweist der Höndler die Mängelfreiheit bei Übergabe. [.....]

Es gibt aber keine solch umfangreiche Überprüfung, die wirklich sämtliche Funktionen eines Fahrzeugs auf Mängelfreiheit checkt. Dazu gibt es sehr viele Mängel, die man bei einen noch so gründlichen Check überhaupt nicht feststellen KANN. Wie will man zum Bsp. einen schleichenden Motor oder Getriebeschaden bei der Übergabe ausschließen?

Es ist aber allgemein bekannt, dass Händler auch dann auf die Gebrauchtwagen-Garantie verweisen, obwohl es sich ganz klar um eine Mängelhaftung seitens des Verkäufers handelt. Versuchen kann man es ja mal....

Zitat:

Geht z.B. am nächsten Tag der Fensterheber kaputt, geht das auf Garantie und nicht auf Gewährleistung.

Nur wenn explizit die fehlerfreie Funktion aller Fensterheber im "Gebrauchtwagen-Check" bescheinigt wurde.

Deine Antwort
Ähnliche Themen