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EURO 5 - KEINE Steuerbefreiung

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 6. März 2009 um 9:59

Wieder eine Neuigkeit:

KEINE Steuerbefreiung trotz Euro 5 wenn Erstzulassung vor dem 29.07.2008!!!!

Wer hat andere Erfahrungen gemacht? Bitte dringend PM an mich.

Himmelgeist

Beste Antwort im Thema

Da kann man nachschauen ... ;-))

http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw-text.php

31 weitere Antworten
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31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Himmelgeist

Wieder eine Neuigkeit:

KEINE Steuerbefreiung trotz Euro 5 wenn Erstzulassung vor dem 29.07.2008!!!!

Wer hat andere Erfahrungen gemacht? Bitte dringend PM an mich.

Himmelgeist

niemand, weil korrekt. Wenn EZ vor 29.07.08, dann sch.....egal was für Euro Stufe......es gibt keine Steuerbefreiung.

am 6. März 2009 um 11:17

Lest mal im Forum aus Seite 95 über EURO 5!

Das ist besser für den Fragenden als solche

Berichte und diese Ausdrücke in Schriftform.

MfG

GS

Zitat:

Original geschrieben von paul-robert-71

Lest mal im Forum aus Seite 95 über EURO 5!

Das ist besser für den Fragenden als solche

Berichte und diese Ausdrücke in Schriftform.

MfG

GS

sorry....meinetwegen zweifach ;)......da bedarf es keines nachlesens...das entsprechende Gesetz ist zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten...vorher ist nun mal nichts und gleich gar nichts...egal bei welcher Eurostufe auch immer

am 6. März 2009 um 11:36

Also bitte hier konkret,

Limo 1,8TFSI Zulassung am 12.06.2008

steuerbefreit ab 01.01.2009 lt.

Finanzamt für ein Jahr.

MfG

GS

Da kann man nachschauen ... ;-))

http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw-text.php

Zitat:

Original geschrieben von paul-robert-71

Also bitte hier konkret,

Limo 1,8TFSI Zulassung am 12.06.2008

steuerbefreit ab 01.01.2009 lt.

Finanzamt für ein Jahr.

MfG

GS

welch Witz...den Bescheid möchte ich gerne sehen.

am 6. März 2009 um 12:11

Ja bitte,

der Bericht vom Quattro-Mann zeigt es.

Mein Schreiben vom Finanzamt kommt

demnächst.

MfG

GS

am 6. März 2009 um 12:22

Ja bitte,

der Bericht vom Quattro-Mann zeigt es.

Bin sogar noch besser dran, weil ich vor

30.06.08 die Zulassung habe. Später

werden mehr EURO fällig. (169g CO2).

Ab 01.01.2010 zahle ich 121 EURO.

Mein Schreiben vom Finanzamt kommt

demnächst.

MfG

GS

Hier ein Text von den Seiten des ADAC

mit Verweis auf Art. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Entscheidend für den TE ist der fett markierte Bereich.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wer profitiert von der Steuerbefreiung?

Alle neuen, zwischen 5.11.2008 und 30.06.2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlen ein Jahr keine Kfz-Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 Euro je 100 ccm Hubraum für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt davon jedoch unberührt.

Für in dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw entfällt die Steuer für max. ein weiteres Jahr

Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Die volle zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 und Euro 6 erhält somit nur der, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte

Wer vor dem 5.11.2008 bereits einen Euro-5-Pkw zugelassen hatte, zahlt ab 1.1.2009 ein Jahr keine Kfz-Steuer.

Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Inwieweit das zutrifft steht in der "Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung", Teil I, Ziffer 14.

Ist die Steuerbefreiung bereits gesetzlich verabschiedet?

Die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetztes ist in Artikel 2 des Geset­zes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ festgeschrieben und tritt rückwirkend ab 5. November 2008 in Kraft (BGBl. 2008 I S. 2896).

In Vorbereitung ist zudem eine Steuerbefreiung für Euro6-Dieselfahrezuge. Für entsprechende Fahrzeuge, die zwischen dem 1.7.2009.und dem 31.12.2013 erstmals zugelassen werden, ist eine zeitlich befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro je Fahrzeug vorgesehen.

Was ist mit der CO2-abhängigen Kfz-Steuer?

Die Bundesregierung will ab Mitte 2009 eine Kfz-Besteuerung einführen, die sich am Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids CO2 ausrichtet. Je niedriger der CO2-Ausstoß, umso niedriger soll die Steuer­belastung sein. Das neue Steuermodell wird zunächst nur für neu zugelassene Fahrzeuge Anwendung finden – bei alten Autos änderst sich vorerst nichts.

-------------------------------------------------------------------------------------

 

Grüße

Themenstarteram 6. März 2009 um 13:57

Hallo ihr Lieben.

Darf ich mal etwas zurechtrücken. Es geht bei euch alles durcheinander wie Kraut und Rüben.

Wir müssen unterscheiden in

a) altes Steuerecht - endgültig

b) neues Steuerrecht ab 01.07.2009 (geplant!)

c) Übergangsrecht aufgrund des Konjunkturprogramms - endgültig

Zu a) und b) hier jetzt keine Anmerkungen.

Jetzt hier NUR zu c):

Die Veröffentlichungen des ADAC und des BFM (so auch übernommen in vielen Presseorganen) sagen immer (FÜR EURO 5)

1. Steuerbefreiung von 2 Jahren für Erstzulassung ab 05.11.2008 - 30.06.2009

2. Steuerbefreiung für J jahr bei Erstzulassung VOR dem 05.11.2008 ab 01.01.2009 - 31.12.2009

3. Ergänzung nur für Nr. 1 -Fahrzeuge: nach Ablauf der zweijährigen Befreiung wird geprüft, ab das alte Steuerrecht (siehe oben unter a)) oder das neue geplante Steuerrecht (siehe oben unter b)) günstiger ist. Die günstigere Regelung wird dann angewandt.

Die Veröffentlichungen sind aber wohl so nicht ganz richtig. Es wird plötzlich - wie der Blitz aus heiterem Himmel - ein neuer Stichtag für die Fahrzeuge, die unter c) fallen, aus dem Hut gezaubert:

29.07.2008

Ist das Fahrzeug vor dem 05.11.2008 UND vor dem 29.07.2008 erstmalig zugelassen worden, gibt es NICHTS. ENDE. So die Finanzverwaltung in NRW.

Die Kfz.-Steuer ist noch Ländersache, es mag daher in anderen Bundesländern anders sein.

Deshalb meine Frage. Wo ist es andern gemacht worden? PM an mich deshalb.

Grüße

Himmelgeist

 

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Hier ein Text von den Seiten des ADAC

mit Verweis auf Art. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Entscheidend für den TE ist der fett markierte Bereich.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wer profitiert von der Steuerbefreiung?

Alle neuen, zwischen 5.11.2008 und 30.06.2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlen ein Jahr keine Kfz-Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 Euro je 100 ccm Hubraum für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt davon jedoch unberührt.

Für in dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw entfällt die Steuer für max. ein weiteres Jahr

Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Die volle zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 und Euro 6 erhält somit nur der, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte

Wer vor dem 5.11.2008 bereits einen Euro-5-Pkw zugelassen hatte, zahlt ab 1.1.2009 ein Jahr keine Kfz-Steuer.

Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Inwieweit das zutrifft steht in der "Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung", Teil I, Ziffer 14.

Ist die Steuerbefreiung bereits gesetzlich verabschiedet?

Die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetztes ist in Artikel 2 des Geset­zes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ festgeschrieben und tritt rückwirkend ab 5. November 2008 in Kraft (BGBl. 2008 I S. 2896).

In Vorbereitung ist zudem eine Steuerbefreiung für Euro6-Dieselfahrezuge. Für entsprechende Fahrzeuge, die zwischen dem 1.7.2009.und dem 31.12.2013 erstmals zugelassen werden, ist eine zeitlich befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro je Fahrzeug vorgesehen.

Was ist mit der CO2-abhängigen Kfz-Steuer?

Die Bundesregierung will ab Mitte 2009 eine Kfz-Besteuerung einführen, die sich am Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids CO2 ausrichtet. Je niedriger der CO2-Ausstoß, umso niedriger soll die Steuer­belastung sein. Das neue Steuermodell wird zunächst nur für neu zugelassene Fahrzeuge Anwendung finden – bei alten Autos änderst sich vorerst nichts.

-------------------------------------------------------------------------------------

 

Grüße

LASS DOCH BITTE DIE --- WEG DANN KANN MAN ES AUCH MIT KLEINER AUFLÖSUNG LESEN BZW. ZEILEN UMGEBROCHEN!

Danke.

sorry, etwas off-topic:

@pimpi

Du würdest auch

mehr lesbares auf

dem Bildschirm haben,

wenn du ganz unten

auf dieser Seite bei

Größe mal auf L klickst.

Dann verschwindet

nämlich die Werbung

und den Text kannst

dann vollständig lesen. :)

Habe es gerade auch

am Netbook (1024x600)

getestet. -> :cool:

 

Unisurfer

am 26. März 2009 um 11:38

Zitat:

Original geschrieben von Himmelgeist

Hallo ihr Lieben.

Darf ich mal etwas zurechtrücken. Es geht bei euch alles durcheinander wie Kraut und Rüben.

Wir müssen unterscheiden in

a) altes Steuerecht - endgültig

b) neues Steuerrecht ab 01.07.2009 (geplant!)

c) Übergangsrecht aufgrund des Konjunkturprogramms - endgültig

Zu a) und b) hier jetzt keine Anmerkungen.

Jetzt hier NUR zu c):

Die Veröffentlichungen des ADAC und des BFM (so auch übernommen in vielen Presseorganen) sagen immer (FÜR EURO 5)

1. Steuerbefreiung von 2 Jahren für Erstzulassung ab 05.11.2008 - 30.06.2009

2. Steuerbefreiung für J jahr bei Erstzulassung VOR dem 05.11.2008 ab 01.01.2009 - 31.12.2009

3. Ergänzung nur für Nr. 1 -Fahrzeuge: nach Ablauf der zweijährigen Befreiung wird geprüft, ab das alte Steuerrecht (siehe oben unter a)) oder das neue geplante Steuerrecht (siehe oben unter b)) günstiger ist. Die günstigere Regelung wird dann angewandt.

Die Veröffentlichungen sind aber wohl so nicht ganz richtig. Es wird plötzlich - wie der Blitz aus heiterem Himmel - ein neuer Stichtag für die Fahrzeuge, die unter c) fallen, aus dem Hut gezaubert:

29.07.2008

Ist das Fahrzeug vor dem 05.11.2008 UND vor dem 29.07.2008 erstmalig zugelassen worden, gibt es NICHTS. ENDE. So die Finanzverwaltung in NRW.

Die Kfz.-Steuer ist noch Ländersache, es mag daher in anderen Bundesländern anders sein.

Deshalb meine Frage. Wo ist es andern gemacht worden? PM an mich deshalb.

Grüße

Himmelgeist

Hallo,

genau das hat mir mein Finanzamt (in Bayern) auch gesagt. Hätte was mit der Möglickeit zur Umschlüsselung vor bzw. nach dem 31.07.08 zu tun. Konnte die gute Frau beim Finanzamt selbst nicht richtig erklären. Warum man nicht einfach festlegt: nur Fahrzeuge die zwischen 01.08.08 und 4.11.08 zugelassen wurden und auf Euro 5 Umgeschlüsselt werden können sind 1 Jahr steuerbefreit ist mir ein Rätsel. Ist wohl so eine Hintertür von Bürokraten.

 

Gruß

klausten1

am 26. März 2009 um 11:45

Ergänzung:

Diese Anweisung soll vom 26. Febr. sein. Wer vorher eine Steuererstattung bekommen hat, hat wahrscheinlich Glück gehabt!

klausten1

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