EURO 5 - KEINE Steuerbefreiung
Wieder eine Neuigkeit:
KEINE Steuerbefreiung trotz Euro 5 wenn Erstzulassung vor dem 29.07.2008!!!!
Wer hat andere Erfahrungen gemacht? Bitte dringend PM an mich.
Himmelgeist
Beste Antwort im Thema
Da kann man nachschauen ... ;-))
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31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Himmelgeist
Wieder eine Neuigkeit:
KEINE Steuerbefreiung trotz Euro 5 wenn Erstzulassung vor dem 29.07.2008!!!!
Wer hat andere Erfahrungen gemacht? Bitte dringend PM an mich.
Himmelgeist
niemand, weil korrekt. Wenn EZ vor 29.07.08, dann sch.....egal was für Euro Stufe......es gibt keine Steuerbefreiung.
Lest mal im Forum aus Seite 95 über EURO 5!
Das ist besser für den Fragenden als solche
Berichte und diese Ausdrücke in Schriftform.
MfG
GS
Zitat:
Original geschrieben von paul-robert-71
Lest mal im Forum aus Seite 95 über EURO 5!
Das ist besser für den Fragenden als solche
Berichte und diese Ausdrücke in Schriftform.
MfG
GS
sorry....meinetwegen zweifach ......da bedarf es keines nachlesens...das entsprechende Gesetz ist zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten...vorher ist nun mal nichts und gleich gar nichts...egal bei welcher Eurostufe auch immer
Also bitte hier konkret,
Limo 1,8TFSI Zulassung am 12.06.2008
steuerbefreit ab 01.01.2009 lt.
Finanzamt für ein Jahr.
MfG
GS
Da kann man nachschauen ... ;-))
Zitat:
Original geschrieben von paul-robert-71
Also bitte hier konkret,
Limo 1,8TFSI Zulassung am 12.06.2008
steuerbefreit ab 01.01.2009 lt.
Finanzamt für ein Jahr.
MfG
GS
welch Witz...den Bescheid möchte ich gerne sehen.
Ja bitte,
der Bericht vom Quattro-Mann zeigt es.
Mein Schreiben vom Finanzamt kommt
demnächst.
MfG
GS
Ja bitte,
der Bericht vom Quattro-Mann zeigt es.
Bin sogar noch besser dran, weil ich vor
30.06.08 die Zulassung habe. Später
werden mehr EURO fällig. (169g CO2).
Ab 01.01.2010 zahle ich 121 EURO.
Mein Schreiben vom Finanzamt kommt
demnächst.
MfG
GS
Hier ein Text von den Seiten des ADAC
mit Verweis auf Art. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Entscheidend für den TE ist der fett markierte Bereich.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wer profitiert von der Steuerbefreiung?
Alle neuen, zwischen 5.11.2008 und 30.06.2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlen ein Jahr keine Kfz-Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 Euro je 100 ccm Hubraum für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt davon jedoch unberührt.
Für in dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw entfällt die Steuer für max. ein weiteres Jahr
Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Die volle zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 und Euro 6 erhält somit nur der, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte
Wer vor dem 5.11.2008 bereits einen Euro-5-Pkw zugelassen hatte, zahlt ab 1.1.2009 ein Jahr keine Kfz-Steuer.
Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Inwieweit das zutrifft steht in der "Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung", Teil I, Ziffer 14.
Ist die Steuerbefreiung bereits gesetzlich verabschiedet?
Die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetztes ist in Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ festgeschrieben und tritt rückwirkend ab 5. November 2008 in Kraft (BGBl. 2008 I S. 2896).
In Vorbereitung ist zudem eine Steuerbefreiung für Euro6-Dieselfahrezuge. Für entsprechende Fahrzeuge, die zwischen dem 1.7.2009.und dem 31.12.2013 erstmals zugelassen werden, ist eine zeitlich befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro je Fahrzeug vorgesehen.
Was ist mit der CO2-abhängigen Kfz-Steuer?
Die Bundesregierung will ab Mitte 2009 eine Kfz-Besteuerung einführen, die sich am Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids CO2 ausrichtet. Je niedriger der CO2-Ausstoß, umso niedriger soll die Steuerbelastung sein. Das neue Steuermodell wird zunächst nur für neu zugelassene Fahrzeuge Anwendung finden – bei alten Autos änderst sich vorerst nichts.
-------------------------------------------------------------------------------------
Grüße
Hallo ihr Lieben.
Darf ich mal etwas zurechtrücken. Es geht bei euch alles durcheinander wie Kraut und Rüben.
Wir müssen unterscheiden in
a) altes Steuerecht - endgültig
b) neues Steuerrecht ab 01.07.2009 (geplant!)
c) Übergangsrecht aufgrund des Konjunkturprogramms - endgültig
Zu a) und b) hier jetzt keine Anmerkungen.
Jetzt hier NUR zu c):
Die Veröffentlichungen des ADAC und des BFM (so auch übernommen in vielen Presseorganen) sagen immer (FÜR EURO 5)
1. Steuerbefreiung von 2 Jahren für Erstzulassung ab 05.11.2008 - 30.06.2009
2. Steuerbefreiung für J jahr bei Erstzulassung VOR dem 05.11.2008 ab 01.01.2009 - 31.12.2009
3. Ergänzung nur für Nr. 1 -Fahrzeuge: nach Ablauf der zweijährigen Befreiung wird geprüft, ab das alte Steuerrecht (siehe oben unter a)) oder das neue geplante Steuerrecht (siehe oben unter b)) günstiger ist. Die günstigere Regelung wird dann angewandt.
Die Veröffentlichungen sind aber wohl so nicht ganz richtig. Es wird plötzlich - wie der Blitz aus heiterem Himmel - ein neuer Stichtag für die Fahrzeuge, die unter c) fallen, aus dem Hut gezaubert:
29.07.2008
Ist das Fahrzeug vor dem 05.11.2008 UND vor dem 29.07.2008 erstmalig zugelassen worden, gibt es NICHTS. ENDE. So die Finanzverwaltung in NRW.
Die Kfz.-Steuer ist noch Ländersache, es mag daher in anderen Bundesländern anders sein.
Deshalb meine Frage. Wo ist es andern gemacht worden? PM an mich deshalb.
Grüße
Himmelgeist
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Hier ein Text von den Seiten des ADAC
mit Verweis auf Art. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Entscheidend für den TE ist der fett markierte Bereich.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wer profitiert von der Steuerbefreiung?
Alle neuen, zwischen 5.11.2008 und 30.06.2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlen ein Jahr keine Kfz-Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 Euro je 100 ccm Hubraum für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt davon jedoch unberührt.
Für in dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw entfällt die Steuer für max. ein weiteres Jahr
Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Die volle zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 und Euro 6 erhält somit nur der, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte
Wer vor dem 5.11.2008 bereits einen Euro-5-Pkw zugelassen hatte, zahlt ab 1.1.2009 ein Jahr keine Kfz-Steuer.
Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Inwieweit das zutrifft steht in der "Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung", Teil I, Ziffer 14.
Ist die Steuerbefreiung bereits gesetzlich verabschiedet?
Die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetztes ist in Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ festgeschrieben und tritt rückwirkend ab 5. November 2008 in Kraft (BGBl. 2008 I S. 2896).
In Vorbereitung ist zudem eine Steuerbefreiung für Euro6-Dieselfahrezuge. Für entsprechende Fahrzeuge, die zwischen dem 1.7.2009.und dem 31.12.2013 erstmals zugelassen werden, ist eine zeitlich befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro je Fahrzeug vorgesehen.
Was ist mit der CO2-abhängigen Kfz-Steuer?
Die Bundesregierung will ab Mitte 2009 eine Kfz-Besteuerung einführen, die sich am Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids CO2 ausrichtet. Je niedriger der CO2-Ausstoß, umso niedriger soll die Steuerbelastung sein. Das neue Steuermodell wird zunächst nur für neu zugelassene Fahrzeuge Anwendung finden – bei alten Autos änderst sich vorerst nichts.
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Grüße
LASS DOCH BITTE DIE --- WEG DANN KANN MAN ES AUCH MIT KLEINER AUFLÖSUNG LESEN BZW. ZEILEN UMGEBROCHEN!
Danke.
sorry, etwas off-topic:
@pimpi
Du würdest auch
mehr lesbares auf
dem Bildschirm haben,
wenn du ganz unten
auf dieser Seite bei
Größe mal auf L klickst.
Dann verschwindet
nämlich die Werbung
und den Text kannst
dann vollständig lesen.
Habe es gerade auch
am Netbook (1024x600)
getestet. ->
Unisurfer
Zitat:
Original geschrieben von Himmelgeist
Hallo ihr Lieben.
Darf ich mal etwas zurechtrücken. Es geht bei euch alles durcheinander wie Kraut und Rüben.
Wir müssen unterscheiden in
a) altes Steuerecht - endgültig
b) neues Steuerrecht ab 01.07.2009 (geplant!)
c) Übergangsrecht aufgrund des Konjunkturprogramms - endgültig
Zu a) und b) hier jetzt keine Anmerkungen.
Jetzt hier NUR zu c):
Die Veröffentlichungen des ADAC und des BFM (so auch übernommen in vielen Presseorganen) sagen immer (FÜR EURO 5)
1. Steuerbefreiung von 2 Jahren für Erstzulassung ab 05.11.2008 - 30.06.2009
2. Steuerbefreiung für J jahr bei Erstzulassung VOR dem 05.11.2008 ab 01.01.2009 - 31.12.2009
3. Ergänzung nur für Nr. 1 -Fahrzeuge: nach Ablauf der zweijährigen Befreiung wird geprüft, ab das alte Steuerrecht (siehe oben unter a)) oder das neue geplante Steuerrecht (siehe oben unter b)) günstiger ist. Die günstigere Regelung wird dann angewandt.
Die Veröffentlichungen sind aber wohl so nicht ganz richtig. Es wird plötzlich - wie der Blitz aus heiterem Himmel - ein neuer Stichtag für die Fahrzeuge, die unter c) fallen, aus dem Hut gezaubert:
29.07.2008
Ist das Fahrzeug vor dem 05.11.2008 UND vor dem 29.07.2008 erstmalig zugelassen worden, gibt es NICHTS. ENDE. So die Finanzverwaltung in NRW.
Die Kfz.-Steuer ist noch Ländersache, es mag daher in anderen Bundesländern anders sein.
Deshalb meine Frage. Wo ist es andern gemacht worden? PM an mich deshalb.
Grüße
Himmelgeist
Hallo,
genau das hat mir mein Finanzamt (in Bayern) auch gesagt. Hätte was mit der Möglickeit zur Umschlüsselung vor bzw. nach dem 31.07.08 zu tun. Konnte die gute Frau beim Finanzamt selbst nicht richtig erklären. Warum man nicht einfach festlegt: nur Fahrzeuge die zwischen 01.08.08 und 4.11.08 zugelassen wurden und auf Euro 5 Umgeschlüsselt werden können sind 1 Jahr steuerbefreit ist mir ein Rätsel. Ist wohl so eine Hintertür von Bürokraten.
Gruß
klausten1
Ergänzung:
Diese Anweisung soll vom 26. Febr. sein. Wer vorher eine Steuererstattung bekommen hat, hat wahrscheinlich Glück gehabt!
klausten1