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Gewährleistung Mercedes-Händler

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 27. April 2022 um 8:10

Hallo,

ich habe vor zwei Wochen meinen V300 EAV als Jahreswagen in Bayern abgeholt, ich selbst wohne in Köln.

Bei der Übergabe sind mir folgende Dinge aufgefallen.

-Funkfernbedienung Warmwasser-Zusatzheizung fehlt

-Beschädigung Dachhimmel( Riss, etwa 3cm)

-eine der Boxen im Ladeboden fehlt

Zusätzlich ist mir nun aufgefallen, dass die Spaltmaße am Kofferraum nicht passen. Zudem sind die Kunststoffteile an der B-Säule völlig verschmiert, dies zeigte sich allerdings erst nach der ersten Wäsche.

Nun war ich gestern bei MB und habe die Kiste nochmal prüfen lassen und mir einen KV machen lassen. Dieser beläuft sich auf 3200€ für die Instandsetzung der Mängel.

Auch rechtlich habe ich mich bereits beraten lassen. Ich bin diesbezüglich auf der sicheren Seite. Nun klopft mein moralischer Kompass an und ich stelle mir die Frage, ob ich dem Händler trocken den KV senden soll mit der Bitte um Freigabe?

Wie würdet ihr in einem solchen Fall vorgehen. Ich möchte die Themen natürlich reguliert haben.

Danke schonmal für eure Antworten.

Liebe Grüße

Himmel
Spaltmaße
Spaltmaße
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30 Antworten

Hast du mit dem Händler gesprochen? Ich als Händler würde erstmal selbst die Themen sehen wollen, bevor ich etwas mache. Hast du die Mängel im Übernahmeprotokoll aufgeführt bis auf den versteckten Mangel? Erstmal ist nur der Händler der Verkäufer ist Ansprechpartner für dich. Also musst du höchstwahrscheinlich nach Bayern und im die Möglichkeit der Beseitigung geben. Er muss nicht die Kosten des anderen Händlers in Köln übernehmen.

Hat man bei optischen Mängeln bei Gebrauchtfahzeugen Gewährleistungsansprüche? Damit wäre ja jeder Gebrauchtwagen unverkäuflich. Einzig die Fernbedienung würde ich als wichtig erachten.

Die drei Dinge, die Dir bereits bei der Übergabe aufgefallen sind, wirst Du ja direkt angesprochen haben. Wie war die Antwort des Händlers? Meine persönliche Meinung ist, dass die fehlenden Teile vorhanden sein müssen, sofern sie denn zum Fahrzeug gehören. Der Riss ist meiner Meinung nach eine zu akzeptierende Abnutzung.

Bei den Spaltmaßen stellt sich mir ja eher die Frage, ob das durch eine Einstellung der Heckklappe etc. zu beheben ist, oder ob ein gravierenderes Problem (Unfall?) vorliegt. Was hat denn die MB-Werkstatt, bei der Du den Kostenvoranschlag hast machen lassen, gesagt?

Da Du Dich rechtlich bereits beraten hast lassen - was war denn der Rat? Und warum dann hier noch die Frage ins Forum? Denn durch eine Übersendung eines Kostenvoranschlages wird sich der Verkäufer ja nicht beeindrucken lassen. Wenn überhaupt, müsstest Du ihm die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Sollte aber bereits alles Teil des rechtlichen Rats gewesen sein.

Die Fernbedienung der Warmwasserheizung ist mE nur beim Exclusive Teil der Serienausstattung, ansonsten ist die nur optional - da wäre ggf zu prüfen, ob dein Auto die auch wirklich hat(te).

wer als Gewerbetreibender ein Fahrzeug verkauft, unterliegt der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

Natürlich kann man solche Dinge in der Aufregung übersehen.

Dem Händler muß die Möglichkeit gegeben werden, die Mängel zu beheben.

Auf Grund der Entfernung (Köln-München) ist die Vorführung des Fahrzeuges nicht an einem Tag zu schaffen.

Wenn der Händler (als Verkäufer) darauf besteht, die Mängel selbst zu beheben, bzw. beheben zu lassen, ist er verpflichtet, für die Kosten aufzukommen, die dem Käufer im Rahmen der Verbringung entstehen.

Ich spreche aus Erfahrung, weil ich vor einem Jahr einen ähnlichen Fall hatte. Händler war 560KM von meinem Wohnort. Nach Rücksprache mit ihm hat eine Mercedeswerkstatt einen KV erstellt, diesen habe ich dem Händler geschickt und er hat die Reparatur freigegeben. Die Reparaturrechnung wurde auf den Namen des Händlers ausgestellt. Ich habe die Rechnungssumme vorgestreckt und habe das Geld nach kurzer Zeit zurückerhalten.

 

Fazit: Man sollte sich gut üerlegen bei wem und wo man einen Gebrauchtwagen kauft. Es kann gewaltig ins Auge gehen.

Ich hatte Glück, das wünsche ich Dir auch.

wer als Gewerbetreibender ein Fahrzeug verkauft, unterliegt der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

Natürlich kann man solche Dinge in der Aufregung übersehen.

Dem Händler muß die Möglichkeit gegeben werden, die Mängel zu beheben.

Auf Grund der Entfernung (Köln-München) ist die Vorführung des Fahrzeuges nicht an einem Tag zu schaffen.

Wenn der Händler (als Verkäufer) darauf besteht, die Mängel selbst zu beheben, bzw. beheben zu lassen, ist er verpflichtet, für die Kosten aufzukommen, die dem Käufer im Rahmen der Verbringung entstehen.

Ich spreche aus Erfahrung, weil ich vor einem Jahr einen ähnlichen Fall hatte. Händler war 560KM von meinem Wohnort. Nach Rücksprache mit ihm hat eine Mercedeswerkstatt einen KV erstellt, diesen habe ich dem Händler geschickt und er hat die Reparatur freigegeben. Die Reparaturrechnung wurde auf den Namen des Händlers ausgestellt. Ich habe die Rechnungssumme vorgestreckt und habe das Geld nach kurzer Zeit zurückerhalten.

 

Fazit: Man sollte sich gut üerlegen bei wem und wo man einen Gebrauchtwagen kauft. Es kann gewaltig ins Auge gehen.

Ich hatte Glück, das wünsche ich Dir auch.

Themenstarteram 27. April 2022 um 15:00

Zitat:

@TD1973 schrieb am 27. April 2022 um 10:19:19 Uhr:

Hast du mit dem Händler gesprochen? Ich als Händler würde erstmal selbst die Themen sehen wollen, bevor ich etwas mache. Hast du die Mängel im Übernahmeprotokoll aufgeführt bis auf den versteckten Mangel? Erstmal ist nur der Händler der Verkäufer ist Ansprechpartner für dich. Also musst du höchstwahrscheinlich nach Bayern und im die Möglichkeit der Beseitigung geben. Er muss nicht die Kosten des anderen Händlers in Köln übernehmen.

Ja, ich habe ihn vor Ort auf die Mängel hingewiesen und protokolliert. Natürlich war der Verkäufer über die Dauer des gesamten Verkaufsprozesses überaus nett, dann aber nannte er mich pingelig, ich hätte ja im Fernabsatz schon so viele Fragen gestellt.

Er hat mir dann eine Tankfüllung angeboten. Ich habe abgelehnt.

 

Themenstarteram 27. April 2022 um 15:01

Zitat:

@escalator schrieb am 27. April 2022 um 10:21:30 Uhr:

Hat man bei optischen Mängeln bei Gebrauchtfahzeugen Gewährleistungsansprüche? Damit wäre ja jeder Gebrauchtwagen unverkäuflich. Einzig die Fernbedienung würde ich als wichtig erachten.

Laut meinem Anwalt muss die Ware mangelfrei sein bzw. im beschriebenen Zustand. Abnutzung dagegen ist in Ordnung.

Themenstarteram 27. April 2022 um 15:03

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 27. April 2022 um 10:28:38 Uhr:

Die drei Dinge, die Dir bereits bei der Übergabe aufgefallen sind, wirst Du ja direkt angesprochen haben. Wie war die Antwort des Händlers? Meine persönliche Meinung ist, dass die fehlenden Teile vorhanden sein müssen, sofern sie denn zum Fahrzeug gehören. Der Riss ist meiner Meinung nach eine zu akzeptierende Abnutzung.

Bei den Spaltmaßen stellt sich mir ja eher die Frage, ob das durch eine Einstellung der Heckklappe etc. zu beheben ist, oder ob ein gravierenderes Problem (Unfall?) vorliegt. Was hat denn die MB-Werkstatt, bei der Du den Kostenvoranschlag hast machen lassen, gesagt?

Da Du Dich rechtlich bereits beraten hast lassen - was war denn der Rat? Und warum dann hier noch die Frage ins Forum? Denn durch eine Übersendung eines Kostenvoranschlages wird sich der Verkäufer ja nicht beeindrucken lassen. Wenn überhaupt, müsstest Du ihm die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Sollte aber bereits alles Teil des rechtlichen Rats gewesen sein.

Der Rat des Anwaltes war einen KV einzuholen und diesen an den Händler zu senden mit der Bitte um Freigabe. Das sind natürlich brutale Kosten, deshalb die moralische Frage dahinter.

Themenstarteram 27. April 2022 um 15:04

Zitat:

@Sopron schrieb am 27. April 2022 um 10:44:45 Uhr:

wer als Gewerbetreibender ein Fahrzeug verkauft, unterliegt der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

Natürlich kann man solche Dinge in der Aufregung übersehen.

Dem Händler muß die Möglichkeit gegeben werden, die Mängel zu beheben.

Auf Grund der Entfernung (Köln-München) ist die Vorführung des Fahrzeuges nicht an einem Tag zu schaffen.

Wenn der Händler (als Verkäufer) darauf besteht, die Mängel selbst zu beheben, bzw. beheben zu lassen, ist er verpflichtet, für die Kosten aufzukommen, die dem Käufer im Rahmen der Verbringung entstehen.

Ich spreche aus Erfahrung, weil ich vor einem Jahr einen ähnlichen Fall hatte. Händler war 560KM von meinem Wohnort. Nach Rücksprache mit ihm hat eine Mercedeswerkstatt einen KV erstellt, diesen habe ich dem Händler geschickt und er hat die Reparatur freigegeben. Die Reparaturrechnung wurde auf den Namen des Händlers ausgestellt. Ich habe die Rechnungssumme vorgestreckt und habe das Geld nach kurzer Zeit zurückerhalten.

 

Fazit: Man sollte sich gut üerlegen bei wem und wo man einen Gebrauchtwagen kauft. Es kann gewaltig ins Auge gehen.

Ich hatte Glück, das wünsche ich Dir auch.

Genau so wurde ich auch beraten. Sein Selbstkostenpreis plus Überführung kommen aufs Gleiche für ihn. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass er es für Köln freigibt.

Themenstarteram 27. April 2022 um 15:05

Zitat:

@vmsv5 schrieb am 27. April 2022 um 10:33:49 Uhr:

Die Fernbedienung der Warmwasserheizung ist mE nur beim Exclusive Teil der Serienausstattung, ansonsten ist die nur optional - da wäre ggf zu prüfen, ob dein Auto die auch wirklich hat(te).

Nein, die war Teil der aufgeführten Sonderaustattung.

Der einzige der hier auf jeden Fall sein Rechnung bezahlt bekommt ist der Anwalt.

Zitat:

@Heinenberg schrieb am 27. April 2022 um 17:03:47 Uhr:

Zitat:

 

Der Rat des Anwaltes war einen KV einzuholen und diesen an den Händler zu senden mit der Bitte um Freigabe. Das sind natürlich brutale Kosten, deshalb die moralische Frage dahinter.

Warum fragt man erst einen Anwalt und macht sich danach in einem Forum schlau?

Zumal der Anwalt für seine Auskunft haftet, Ratschläge aus einem Forum sind oft nix wert oder definitiv falsch.

Mein Wissenstand ist, dass Du dem Händler die Chance geben musst, die Mängel zu beseitigen.

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