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Glühbirnen mit 100Watt. Folgen?

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 14:36

Hallo. Bei eBay kann man 100W Leistungsstarke Scheinwerferbirnen sehr günstig ersteigern. Außerdem denke ich, dass diese vergleichbare Beleuchtung mit Osram und Philipps Glühbirnen haben. Wieso darf man denn die nicht am Auto montieren? Ist das wohl nicht egal, ob die Birne 60Watt Leistungsverbrauch hat und aber mit 80% mehr leuchtet oder gleich 100Watt Leistungsverbrauch hat?!

Noch wichtigere Frage: mit welchem Folgen kann man denn rechnen? Sind diese Birnen auf der Straße auffällig? Besteht es denn die G3efahr, dass die Polizei auf die Idee kommt, die Birnen zu kontrolieren? Und wenn ja, woher wiesen die ob die Birnen in StVZO nicht zugelassen sind? Wegen 100W?

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25 Antworten
am 30. Dezember 2007 um 14:41

mit elektrik kennst du dich nicht aus, oder? überleg mal, wenn du über ein kabel, welches für eine gewisse leistung ausgelegt ist, fast die doppelte Watt-Zahl jagst, wielange dass das kabel mit macht. schmorrbrand-gefahr!!!

noch empfindlicher als das kabel selber, sind die übergänge (quetschverbindungen, kontakte...)

Einfacher formuliert : Lass den dreck und kauf dir lieber nen satz Nightbreaker oder Xtreme

die machen keinen ärger und trotzdem deutlich besseres Licht

Die Kabel sind auch nicht für solche Wattzahlen ausgelegt. Außerdem erzeugt die 100er enorm viel Wärme wodurch die Reflektoren Schaden nehmen können. Die Haltbarkeit der Birnen ist auch kurzlebig.

Obendrauf kostet es bei ner Kontrolle zudem nette 40 Euro !

P=U*I

P=Leistung

U=Spannung

I=Stromstärke

P und U sind konstant, folglich muß die Sromstärke zunehmen. Ob die Kabel das mitmachen ist nicht sicher.

Ich hoffe, ich habe mich nicht geirrt. Ist schon Jahre her.

Ne ne, das past schon. Schönen Gruß von einem Elektricker

am 30. Dezember 2007 um 15:57

ja ja der "EleTricker" :D

Wieso, hast du schlecht Erfahrungen mit uns? Tja, ich auch, darum habe ich diesen Beruf an den Nagel gehängt. Aber es stimmt schon bei Gleichstrom, Leistung ist gleich Spannung mal Strom also P=U*I

am 30. Dezember 2007 um 16:21

na ja, meine lehre hat den elektriker/elektroniker auch angeschnitten und was so theoretisch vermittelt wird, anschliessend in der praxis aber umgesetzt wird... passt schon...;)

Normalerweise ist die sicherung für das abblendlicht eine 15A, das soll heißen das die leitungen so bemessen sind das diese auch bei einem kurzen am ende der leitung die sicherung kommt.Und 12*15=180 also geht das mit 100watt birnchen!

Ist aber trotzdem illegal weil diese birnchen meist kein e-prüfzeichen haben,bzw. der scheinwerfer nicht für diese zugelassen ist!

mfg jan (auch elektriker)

und was ist mit so zusatzscheinwerfern, die man manchmal auf Geländewagen oder an LKW`s sieht? ODer so einen wie ihn die Highway Patrol in Amerika hat, am Aussenspiegel. http://www.rvlimos.co.uk/5afe1290.jpg

am 30. Dezember 2007 um 18:30

ja was soll damit sein? bei den amis sind das suchscheinwerfer und sowas wär bei uns im öffentlichen Strassenverkehr eh nicht erlaubt.

und die zusatzscheinwerfer brauchen auch zugelassene birnen, sonst verlieren die SW ihre ABE

auch das reine anbringen nicht? Oder ist nur die Benutzung nicht erlaubt?

Zitat:

Original geschrieben von MrGiorgio

Noch wichtigere Frage: mit welchem Folgen kann man denn rechnen?

bei einer regulären kontrolle im idealfall:

-3 punkte für den fahrer

-50€ strafe für den fahrer (zzgl ~26€ bearbeitungsgebühr)

-b-verstoß in probezeit für den fahrer

-3 punkte für den halter

-50€ strafe für den halter (zzgl ~26€ bearbeitungsgebühr)

-b-verstoß in probezeit für den halter

-abschleppkosten 120-250€ (werden nicht vom adac übernommen)

-gutachterkosten 280-520€

-kosten zur wiedervorführung 70-90€

-fahrkosten für öffentliche verkehrsmittel für 1-2wochen

bei einem unfall:

-komplettverlust der teil- vollkasko (EGAL ob die dienger angeschaltet waren oder nicht!)

-regressforderung der haftpflicht bis zu 5000€, wenn der unfallgegner deiner verischerung bzw. der polizei gegenüber äußert "der hat mich geblendet" (...)...

Zitat:

Original geschrieben von CWeinert

auch das reine anbringen nicht? Oder ist nur die Benutzung nicht erlaubt?

selbst das reine funktionsUNfähige vorhandensein ist strafbar!

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