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Golf IV Kolbenfresser/Nockenwelle defekt! Kostenübernahme Versicherung?

Themenstarteram 5. November 2009 um 11:19

Brauche Eure Hilfe:

Haben unseren Golf IV, Bj. 2000, 100000 km, 1. Hd., 1,4 ltr, 75 PS, im März 2009 vom VW-Händler in Osnabrück mit Garantie gekauft.

Bereits im April 2009 waren wir wieder bei diesem Händler, da der Motor klackerte(dieser Auftrag zur Prüfung des Motors liegt mir hier vor), angbelich war nichts.

Dann waren wir noch 2x in der Folgezeit so dort, um abermals das Klackern zu beanstanden, es wäre nichts.

In Rücksprache mit dem Vorbesitzer kam raus, das dieses Klackern auch von ihm schon bemängelt worden sei, hier aber keine Abhilfe geschaffen werden könne.

Der Händler sagte uns, wir sollen wiederkommen, sobald dieses Geräusch stärker würde. Da dieses der Fall war, haben wir - wohlweisslich - einen Rat bei einem VW-Händler in Ibbenbüren geholt, der uns sagte, es wäre wahrscheinlich die Nockenwelle und wir sollen mit dem Fahrzeug schnellstens zum Verkäufer - dem Autohaus in Osnabrück - fahren. Das war Im Oktober. Wir haben uns dann einen Termin bekommen - jedoch erst jetzt - am 04.11.09. Heute bekommen wir einen Anruf, dass das Fahrzeug Totalschaden wäre, einne Kolbenfresser und eine eingelaufene Nockenwelle hat.

Wir sollen 2.500 EUR für einen neuen Motor zuzahlen, die Gebrauchtwagenversicherung übernimmt lediglich 2.000,00 EUR.

Müssen wir zahlen? Was sollen wir tun?

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10 Antworten

Geh zum Anwalt, denn bei der Gesamtschadenshöhe liegt bereits ein wirtschaftlicher Totalschaden des Autos vor.

Die Gewährleistung des Händlers für Gebrauchtwagen ist in diesem Falle gesichert, da der Schaden rechtzeitig erkannt und ihm mitgeteilt wurde, sodass er selbst den Schaden durch Verschleppung verschlimmert hat.

was die "versicherung" übernimmt soll nicht dein problem sein. du hast eine GEWÄHRLEISTUNG vom HÄNDLER! händler decken diese sachen meistens über versicherungen ab um sich um die gesetzliche gewährleistung zu drücken. das soll aber alles nicht dein problem sein. du hast den wagen rechtzeitig reklamiert, der vrobesitzer kann auch bezeugen das das problem von anfang an (nämlich seitdem der wagen dem händler verkauft wurde)...

btw schönen gruss an deinen vw laden...die sind chemisch rein. bei einem sog. "kolbenfresser" frist sich der kolben (genauer gesagt der/die ringe) mangels schmierung in die zylinderwand. und das solange bis der kolben verkantet. der motor ist FEST und bewegt sich keinen mm mehr. das ganze hat relativ wenig mit der nockenwelle zu tun. wen die nockenwelle einläuft ändern sich die öffnungszeiten der ventile und das hat nix mit einem ggf vorhanden kolbenfresser zu tun. ausser durch abriehm verkantet der kolben, was sehr unwarscheinlich ist.

wiegesagt du bist zum autohaus gefahren, somit kanns kein kolbenfresser rein. eine eingelaufene nocke (is das nicht n 16v mit 2 wellen?) kostet keine 4500euros. zur not lass dir ne scharfe nocke von schrick verbauen (bessere qualität) die kostet einen bruchteil eines vw preises. wens 2 nocken sind vielleicht 700-1000euro die wellen, 4-8 stunden arbeit (ca 650euros) und das wars dann.

den händler höfflich auf seine unfähigkeit hinweisen und ihn auf die GESETZLICHE gewährleistung ansprechen. kommt er dumm -> SOFORT zum anwalt! das recht ist auf deiner seite!

ach ja und vielleicht mal bei 0800-volkswagen das problem mit dem händler schildern...du glaubst net wie der konzern druck auf seine händler ausüben kann ;) aber erst im guten versuchen.

Themenstarteram 5. November 2009 um 12:08

Nochmal an Onkel-Howdy:

Erstmal DANKE! Werde gleich dort anrufen, sobald sich der Herr aus der Mittagspause bequemt hat!

Haben das Fahrzeug im März 09 gekauft; bemängelt (mit schriftlichem Auftrag) am 21.04.09.

Ist dann die gesetzliche Gewährleistung nicht schon abgelaufen?

Haben das Fahrzeug im März 09 gekauft; bemängelt (mit schriftlichem Auftrag) am 21.04.09.

Ist dann die gesetzliche Gewährleistung nicht schon abgelaufen?

Die gesetztliche Gewährleistung endet nach einem Jahr also März 2010!

Zitat:

Original geschrieben von BS-AA

Haben das Fahrzeug im März 09 gekauft; bemängelt (mit schriftlichem Auftrag) am 21.04.09.

Ist dann die gesetzliche Gewährleistung nicht schon abgelaufen?

Die gesetztliche Gewährleistung endet nach einem Jahr also März 2010!

naja fast ;)

der mangel muss schon in den ersten 6 monaten auftreten oder beim kauf vorhanden sein (beides ist hier der fall und kann dank dem vorbesitzer auch bestätigt werden!). wen die kiste im märz gekauft wurde UND im april (4 wochen später) bemängelt wurde ist der mangel rechtzeitig gemeldet worden.

wiegesagt das recht ist auf deiner seite. was der händler will oder was seine versicherung bezahlt ist nicht dein problem. der händler ist zu 100% in der bringpflicht.

auf das hinweisen und wens dann theater gibt -> anwalt.

Themenstarteram 6. November 2009 um 12:49

Sooooooooo.....

Antwort bekommen vom Händler:

Motor ist bestellt, wird bezahlt, bis auf......."Ihr Fahrzeug bekommt eine Wertverbesserung, wird sich auf ca. 800 EUR belaufen".....

Sind gewillt, die Schmierstoffe zu zahlen, also max. 250-300 €, mehr nicht.

Meint Ihr, es ist dann so ok?

Ach ja, Leihwagen gibts auch noch dazu......komisch, nich?

wiegesagt das ding hat keinen kolbenfresser....

du hast das recht auf 100%iger erstattung des preises. jetzt liegts an dir...lass dir vom händler SCHRIFTLICH den preis den du zahlen sollst bestätigen. und zwar vom CHEF!

wens wirklich nur 200euros sind UND das ein tauschmotor ist dann könnte man den deal annehmen. wen das irgendein motor ist den der hänlder für n fuffi bei ebay geschossen hat dann würde ich das nicht tun.

lass dir SCHRIFTLICH bestätigen das es ein tausch motor ist (dadrauf gibts ein komlettes jahr oder sogar noch länger garantie egal wann die kiste gekauft wurde) und das du nur 200lappen zahlen musst. wen ja dann würde ich das annehmen.

wiegesagt du bist voll im recht ABER bis das alles rechtlich erstritten ist könnte es eine summe kosten (wen du keine rechtschutz hast) und eine weile dauern.

und lass dir eins sagen...autohäuser bzw vertragspartner sind zu 95% chemisch rein und haben in den meisteb fällen keinerlei ahnung von dem was sie machen. man muss denen nicht unbedingt glauben...

Das Angebot ist ok, sofern es sich um einen VW-Austauschmotor mit 0km handelt. Der Werkstatt wird das auch nicht weiter weh tun, die sind dagegen versichert, bzw. die Kosten des Motors übernimmt VW.

Die gesetzliche Gewährleistung des Motors sollte sich auf 24 Monate beziehen.

am 7. November 2009 um 11:33

Du hast ein kaputtes Auto gekauft und sollst nun auch noch einen Teil der Reparatur bezahlen.

Und Schmierstoffe für 300€ die ohne den Schaden nicht angefallen wären (was auch immer das für Schmierstoffe sein sollen).

Diese Werkstatt würde von mir 2 Optionen bekommen von denen sie sich eine aussuchen könnte:

1. Fristsetzung bis wann sie den Mangel kostenlos beseitigt

oder

2. Rücktritt vom Kaufvertrag, sie bekommen das kaputte Auto wieder und ich mein Geld.

Eine Empfehlung von mir für ihr weiteres Bestehen können sie nicht erwarten. Als Kunde gehe ich lieber woanders hin.

Der Händler könnte eine zeitwertgerechte Reparatur mit einem gebrauchten Motor machen. Sein Problem, wenn er um den Mangel zu beseitigen den Wert des Autos erhöht.

Wenn der Händler den Reparaturaufwand nur bis zu einer bestimmten Höhe versichert, ist das sein eigenes Risiko, andere Händler versichern die Garantiezeit gar nicht, weil sie anders kalkulieren.

-> Daher keine Rechnung bezahlen, auch keine Verschleißteile und Betriebsstoffe, die bei der Reparatur auch mit getauscht werden müssen.

Nach der Reparatur würde ich zu einer Werkstatt des Vertrauens gehen und die den Motor untersuchen lassen.

-> oder, wie schon erwähnt, Frist setzen und evtl Wandelung.

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