ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnug und Neuwagenkauf mit Besonderheiten

Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnug und Neuwagenkauf mit Besonderheiten

Themenstarteram 26. Mai 2024 um 15:52

Hallo,

 

nachdem ich hier aufmerksam gelesen habe, stellt sich für mich die Frage ob die Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung auch erstattet wird (bis zum Höchstbetrag) wenn die Neuwagenbestellung schon vor dem Unfallschaden erfolgte.

 

Sachverhalt:

Neuwagen verbindlich bestellt mit Kurzzeitzulassung (also 6 Monate auf Mietwagenfirma) mit direktem Besitzübergang auf mich nach Bezahlung bei Abholung mit 0 km und meiner Wunschkonfiguration. Ummeldung auf mich. nach 185 Tagen. Nach Fertigstellung des Fahrzeugs wird vom Autohaus eine Rechnung auf mich erstellt und dann ist er abholbereit halt mit Eintrag im Brief auf die Mietwagenfirma. KFZ-Steuer und Versicherung gehen vom ersten Tag an auf meinen Namen.

Unverbindlicher Liefertermin aktuell im Dezember 2024.

 

Parkrempler 24.05.24, Schädiger rief Polizei, die informierte mich. Gutachten steht noch aus, Gutachter meinte aber schon einige Tausend. Fahrzeug fahrbereit , halt größere optische Mängel. Achsvermessung wurde bereits gemacht, weil ich nächste Woche mit dem Auto in Urlaub möchte. Da ist alles ok.

 

Wenn ich jetzt die fiktive Abrechnung nehmen würde, könnte ich dann noch bis Oktober /November fahren, ihn dann wie auch immer verkaufen und nach der Abholung und Bezahlung des Neuen im Dez24/Jan 25 die MWST nachfordern? Das würde meine aktuellen Überlegungen vermutlich doch erleichtern.

 

Gutachten bekomme ich morgen oder übermorgen, ebenso wird sich demnächst ein Anwalt bei mir melden.

 

Habt ihr hierzu Anregungen oder Empfehlungen

Schaden
Ähnliche Themen
1 Antworten

1x reicht, hier geht es weiter

https://www.motor-talk.de/.../...6-monate-wartefrist-t7434841.html?...

Zimpalazumpala , MT-Moderator

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnug und Neuwagenkauf mit Besonderheiten