Opel Corsa Jahreswagen gekauft ohne RDKS - Winterräder
Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich haben einen ein Jahr alten Opel Corsa 1.4 bei einem Opel-Händler gekauft. Das ist ein Modell Corsa D und dieser verfügt bereits ab Werk das Reifendruckkontrollsystem RDSK. Mit den original 17-Zoll Sommerräder ist das auch montiert.
Der Opel Corsa wurde uns mit Winterräder ausgeliefert. Diese Winterräder habe ich beim Kauf mit ausgehandelt. Jedoch wurde mir nicht mitgeteilt, dass die Räder keine RDSK-Sensoren besitzen. Diese sind aber seit 2014 wohl Pflicht und müssen montiert sein.
Im Kaufvertrag wurde aber formuliert: Fahrzeug wird mit Winterräder ohne RDSK ausgeliefert.
Nur ich habe ja überhaupt keine Ahnung gehabt, dass ich so damit nicht fahren darf. Fühle mich schon etwas verarscht. Bevor ich das Opel-Autohaus nun damit konfrontiere, würde ich Euch mal um Rat fragen.
Was haltet Ihr davon?
Kann ich den Einbau der RDSK beim Händler einfordern?
Ich meine ja. Denn wer erwartet beim Kauf eines so neuen Fahrzeuges, dass die mitgelieferten Räder nicht die ABE besitzen.
Bedanke mich vorab für Euren Ratschlag.
Ich berichte natürlich über die Erfahrungen, die ich nun mit dem Autohaus haben werde.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Wegen dem gleichen Thema in einem anderen Forum hatte ich mal eine Anfrage an den TÜV getätigt, hier die Antwort...
Hallo Herr Friedmann,
ein RDK-System ist für Fahrzeuge ab Erstzulassung Oktober 2014 Pflicht, unabhängig wann das Fahrzeug seine Typengenehmigung bekommen hat.
Wenn sie ein Fahrzeug haben, bei dem dieses System verbaut ist und das Fahrzeug vor 10/2014 zugelassen wurde, dann muss es bei den serienmäßigen Rädern funktionieren jedoch bei den Winterreifen nicht zwangsläufig.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXXXXXX
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Leiter Service Center
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17 Antworten
Aber erst seit Neuzulassung ab 1.11.2014, vorher hat der Corsa auch ein RDKS das aber keine Sensoren verlangt, da wurde das über das ABS geregelt.
Ist auch heute immer noch bei anderen Neufahrzeugen so, müssen keine Sensoren verbaut sein.
Unser Corsa ist Mitte November zugelassen. Die Sommerräder funktionieren auch einwandfrei. Aber bei den Winterräder habe ich ein Warnsignal in der Anzeige !
Also 11. 11. 2014 war die Erstzulassung.
Zitat:
@Haribo11 schrieb am 26. November 2015 um 15:38:52 Uhr:
Aber erst seit Neuzulassung ab 1.11.2014, vorher hat der Corsa auch ein RDKS das aber keine Sensoren verlangt, da wurde das über das ABS geregelt.
Ist auch heute immer noch bei anderen Neufahrzeugen so, müssen keine Sensoren verbaut sein.
Also meiner ist aber EZ 06/2014 un hat RDKS mit Sensorsystem.
Kann ja sein das Opel zweigleisig gefahren ist oder in der Serie auf Sensoren umgestellt hat.
Vielleicht auch Ausstattungs bedingt, wer weiß .
Da gibt es ein Seitenlanges Thema zu! Findest du hier!
Und wie die gestzlichen Bestimmungen sind, wird hier auch dargestellt!
In der Betriebsanleitung kann man lesen welches System verbaut ist! Die Seiten findet man auch in dem Thema!
Zitat:
@Passatomio schrieb am 26. November 2015 um 15:53:16 Uhr:
Also 11. 11. 2014 war die Erstzulassung.
Der Verkäufer wird sich wohl darauf berufen (versuchen), Du hast den Kaufvertrag so unterschrieben.
Die Sensoren kann man an den Winterrädern nachrüsten. Ich würde versuchen mich mit dem Händler in der Mitte zu einigen und gut ist. Z.B. Du übernimmst die Teile (Sensoren), er übernimmt den Einbau...oder so ähnlich. Wesentlich ist bei der Geschichte, die Serienräder werden ordnungsgemäß die Sensoren inne haben, die Winterräder sind quasi ein Zusatzkauf und wenn im Vertrag drin steht, die wären ohne Sensoren, dann wird man dem Händler kaum einen Strick draus drehen können.
Ich würde erst mal nachsehen welches System verbaut ist!
Wegen dem gleichen Thema in einem anderen Forum hatte ich mal eine Anfrage an den TÜV getätigt, hier die Antwort...
Hallo Herr Friedmann,
ein RDK-System ist für Fahrzeuge ab Erstzulassung Oktober 2014 Pflicht, unabhängig wann das Fahrzeug seine Typengenehmigung bekommen hat.
Wenn sie ein Fahrzeug haben, bei dem dieses System verbaut ist und das Fahrzeug vor 10/2014 zugelassen wurde, dann muss es bei den serienmäßigen Rädern funktionieren jedoch bei den Winterreifen nicht zwangsläufig.
Mit freundlichen Grüßen
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Nagut, da aber nach Oktober zugelassen ist es bei allen Rädern dann Pflicht.
Allerdings hat der Händler das mit dem Vertrag schon "geschickt" gemacht. Und wenn es nicht in Mikroschrift ist und du es unterschrieben hast wird es schwer rechtlich was zu machen.
Zitat:
@Der Vectra schrieb am 26. November 2015 um 21:02:09 Uhr:
Wegen dem gleichen Thema in einem anderen Forum hatte ich mal eine Anfrage an den TÜV getätigt, hier die Antwort...
Hallo Herr Friedmann,
ein RDK-System ist für Fahrzeuge ab Erstzulassung Oktober 2014 Pflicht, unabhängig wann das Fahrzeug seine Typengenehmigung bekommen hat.
Wenn sie ein Fahrzeug haben, bei dem dieses System verbaut ist und das Fahrzeug vor 10/2014 zugelassen wurde, dann muss es bei den serienmäßigen Rädern funktionieren jedoch bei den Winterreifen nicht zwangsläufig.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXXXXXX
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Leiter Service Center
Eine absolut unqualifizierte Stellungnahme vom " TÜV - Leiter "
da der Stichtag
> der 1. November 2014 ist .
Zitat:
@touaresch schrieb am 27. November 2015 um 10:19:27 Uhr:
Zitat:
@Der Vectra schrieb am 26. November 2015 um 21:02:09 Uhr:
Wegen dem gleichen Thema in einem anderen Forum hatte ich mal eine Anfrage an den TÜV getätigt, hier die Antwort...
Hallo Herr Friedmann,
ein RDK-System ist für Fahrzeuge ab Erstzulassung Oktober 2014 Pflicht, unabhängig wann das Fahrzeug seine Typengenehmigung bekommen hat.
Wenn sie ein Fahrzeug haben, bei dem dieses System verbaut ist und das Fahrzeug vor 10/2014 zugelassen wurde, dann muss es bei den serienmäßigen Rädern funktionieren jedoch bei den Winterreifen nicht zwangsläufig.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXXXXXX
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Leiter Service Center
Eine absolut unqualifizierte Stellungnahme vom " TÜV - Leiter "
da der Stichtag
> der 1. November 2014 ist .
Stimmt, aber kann sich auch ein Leiter nicht "verschreiben".....man, man, man !!!
Vielen Dank für die Antworten,
in meinem Fall liegt die Erstzulassung ja mit dem 11. November 2014 ohnehin darüber. Ich meine damit habe ich eine gute Möglichkeit das Autohaus in Verantwortung zu ziehen.
Denn als Käufer darf ich schon erwarten, dass man bei einem Jahreswagen Ware mitgeliefert bekommt, welche die ABE mit sich führen. Und die Rennerei zum Reifenhändler, und eventuell noch zum TÜV habe nun schließlich ich. Nicht das Autohaus.
Einwandfreie Qualität und Service sehen anders aus. Werde nun das Autohaus anschreiben und weiter berichten.
Nochmal vielen Dank an alle.
Und einen ganz großen Dank an "DER VECTRA"!!!
Bin gerade über diesen interessanten Thread gestolpert. Hatte bei meinem (System mit aktivem Sensor, wie ich inzwischen weiß) via Fahrgestellnummer dies bei Opel direkt in Erfahrung gebracht.
Die nette Dame klärte bei der Gelegenheit auch die zuvor mir vom Opelhändler getätigte falsche Aussage auf.
Denn vom Händler hatte ich die Aussage, bei meinem müsse nix angelernt werden, dann hätte er auch keine aktiven Sensoren(...)
Nun weiß ich aus erster Hand: Es gibt tatsächlich je nach BJ und Ausstattung: ohne alles, passives System über Radumfang/ABS Sensoren, aktives System mit(!) neu anlernen müssen und aktives System ohne neu anlernen zu müssen. ...und man sieht es dem Auto, bzw. den Felgen nicht an, welche Variante verbaut wurde, aber
über die Fahrgestellnummer kann das zuverlässig ermittelt werden.
Nur bei letzterem lauert via FOH die Falle, das ein Dummschwätzer das "nicht anlernen müssen" falsch interpretiert und somit fälschlicherweise für ein passives System hält.