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Scheinwerfer auf H4 umrüsten

VW Käfer
Themenstarteram 7. November 2009 um 9:43

Hi, diese lasche Originalfunzel ist mir nachts und erst recht bei Regen viel zu unsicher und möchte nun auf H4 Halogenleuchten umrüsten - habe aber noch ein paar Fragen.

1.) Muss ich die unbedingt eintragen lassen?

2.) Wenn ja, was kostet das?

3.) Kann man die auch gut selbst einstellen oder ratet ihr eher dazu, damit zur Werkstatt zu fahren?

Beste Antwort im Thema

Die H4 Bilux hat damals die normale Bilux abgelöst.

Wenn man daher von Bilux spricht - ohne den Zusatz H4 - spricht man von der Bilux Generation vor Einführung der H4 Bilux Lampe.

Die kann ja nicht "Nicht-H4-Bilux" heißen, denn als der Name Bilux geprägt wurde, kannte man H4 ja noch nicht.

Falls Du eine andere Bezeichnung für eine PKW Zweifaden-Glühbirne für Auf- und Abblendlicht kennst, kannst Du die hier ja gerne kundtun :)

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am 7. November 2009 um 9:55

Ich habe 2 H4 Lampen mit Biluxsockel drin, war damit schon 2 mal über den TÜV auch sonst hat niemand gemeckert.

Die Wärme wird über den Sockel abgeleitet, Überhitzung ist nach über 46000km nicht aufgetreten, sie leuchten immer noch.

Wenn du "stehende" Scheinwerfer hast und den Chromring mit Einlochbefestigung, dann kannst du auch Scheinwerfer vom Golf 1 einbauen. Hatte ich bei mir auch so und der TÜV war damit einverstanden. - Klar, dient ja auch der Sicherheit. :cool:

Markus

Themenstarteram 7. November 2009 um 15:43

ja exakt das habe ich vor, hab mir 2 Golfscheinwerfer bestellt (waren nur halbsoteuer wie die "Käfer"-Teile) ^^

Also eintragen lassen muss ich nix?

Und wie kann ich die am besten einstellen? Hab ja kein Messgerät oder sowas da, aber pi mal Daumen sollte sich da ja auch was machen lassen oder?

An einer Wand kann man sie einstellen. Welche Werte (Höhe, Breite, etc.) man braucht steht in diversen Büchern - von denen ich leider grad keine zur Hand habe. ;)

Vielleicht steht es in den Tipps vom Bugnet.

 

Ansonsten machen das die Werkstätten auch für kleines Geld. Im Oktober war ja wieder Lichtaktion, da war es sogar kostenlos.

 

Gruß

Andreas

 

P.S.: Viel hängt auch von der Halogenlampe ab, also kein Billigprodukt kaufen - vielleicht noch mit "Xenon" Effekt, sondern lieber eine Markenlampe.

 

 

Zitat:

Bei den meisten Scheinwerfern liegt der einzustellende Neigungswinkel bei 1,2 %. Die richtige Neigung muss nach Herstellerangaben überprüft werden. In der Nähe der Scheinwerfer steht meist ein Hinweis hierzu. Oder man achtet auf die Angabe am Scheinwerfer. Bei einigen Scheinwerfern beträgt die Neigung auch 1%.

-Nebelscheinwerfer sind auf 2% einzustellen-

Ist der einzustellende Neigungswinkel beispielsweise 1,2 %, so bedeutet dies, dass das Licht sich bei 10 m Entfernung um 12 cm absenkt.

Das Fahrzeug 10 Meter vor einer weißen Wand platzieren

Die Mittelachse des Scheinwerfers auf die weiße Wand übertragen (markieren).

Je nach Fahrzeugtyp die entsprechende prozentuale Neigung des Scheinwerferlichts ermitteln und anzeichnen (Erklärung oben)

Überprüfen, ob Linie und Scheinwerferlicht übereinstimmen und bei Bedarf korrigieren.

Zitat:

Original geschrieben von Luftboxertreiber

Wenn du "stehende" Scheinwerfer hast und den Chromring mit Einlochbefestigung, dann kannst du auch Scheinwerfer vom Golf 1 einbauen. Hatte ich bei mir auch so und der TÜV war damit einverstanden. - Klar, dient ja auch der Sicherheit. :cool:

Markus

Hallo,

genau so habe ich das vor über 10 Jahren auch gemacht.

Über TÜV Eintragung habe ich nie nachgedacht, und auch nie damit konfrontiert worden.

Meines Wissens nach gab es die H4 Scheinwerfer schon anfang der 70er Jahre ( gegen Aufpreis natürlich ) Serienmässig.

Man möge mich korrigieren wenn das nicht so ist.

 

Gruß Fredy

Die Umrüstung auf H4 Lampen und oder Scheinwerfer ist nicht eintragungspflichtig, die Beleuchtung muss lediglich funktinieren und darf niemanden in seiner Funktion beeinträchtigen (blenden).

In der StVZO ist nichts darüber zu finden, anders als beim Xenon, dazu ist Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV

 

In der StVZO ist nichts darüber zu finden, anders als beim Xenon, dazu ist Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.

Und Scheinwerferreinigungsanlage !

Ja, ob sie nun schmutzig blau oder glänzend blau bei Regen von vorn und der Strasse hoch blenden ist doch egal? :D :D :D

Themenstarteram 8. November 2009 um 11:25

Soll das h auf dem Bild da H/2 sein? Weil gibt ja h und e und 2 Variablen für die gleiche Strecke zu wählen ist eigentlich doof ^^

Vielen Dank für die Hilfe :)

Ich habe meinen jetzigen Käfer seit etwas mehr als 3 Jahren und das erste was ich damals gemacht habe war, das ich auf H4 umgerüstet habe.

Voraussetzung ist das 'E' Prüfzeichen, aber das haben ja mitlerweile fast alle.

Ich habe die Klarglas Scheinwerfer mit dem Fadenkreuz damals neu über Eb... für ca. 35Eur gekauft. Die passen auch auf den Golf1

Hab mich für die Xenon-Effekt Glühbirnen (ca.13Eur) entschieden. Mit der Lichtausbeute bin ich mehr als zufrieden...im vergleich zu den alten Biluxdinger sind die echt super

Ich habe die alten raus geschraubt, und sie kurz an die neuen gehalten und PI mal DAUMEN die Scheinwerfer eingestellt. Die neuen eingebaut und sie vom Boschdienst (Kostenlos) einstellen lassen und alles ist gut.

Eine Umrüstung macht echt Sinn!

H ist wichtig, es die Absenkung in cm

h ist die Höhe, die noch übrig ist, wenn die Absenkung stimmt.

Im Einstellungsgerät ist es die beleuchtete Fläche, wie die an der Wand

Themenstarteram 8. November 2009 um 14:43

ja aber die Höhe ist ja von Auto zu Auto verschieden udn es stehen keine Werte in der Zeichnung.

Ich interpretiere das Bild so, dass ich die Karre 10m vor ner Wand parke, dann mit nem Zollstock die Strecke von Boden bis Scheinwerfer messe, sagen wir mal einfach das sind 60cm und an der Wand nurnoch etwas weniger als die halbe Strecke, also vll 25cm direkt beleuchtet sein dürfen

zufriedenstellendes Ergebnis? Habe ja kein Einstellungsgerät ^^

Beispiel: Höhe Optische Achse 60 cm, Neigung 1%

H = -10cm

h 50 cm

Wobei das Bild, wohl H die optische Achse an der Wand darstellt, so dass H von mir als Absenkung erwähnt, e sein kann.

Wichtig ist, das die Neigung über den Weg bis zur Wand, mit der Angegebenen %Zahl übereinstimmt.

Auf die Schnelle gesehen, das H auf der Trennline steht, so als Absenkung interpretiert, die ist aber e

Höhe Markierungspunkt im Scheinwerfer messen, auf die Wand übertragen Neigungswinkel ablesen, Differenz errechnen, an der Wand die Höhe entsprechend tiefer anzeichnen Licht an und einstellen.

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