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Sequentielle LPG-Anlage und Oldtimer-Gutachten

Themenstarteram 18. April 2018 um 20:46

Im meinem VW-Bulli T3 Camper verrichtet eine sequentielle BRC-Gasanlage im teilsequentiellen Betrieb seit Jahren gute Dienste. Das Fahrzeug ist jetzt inzwischen über 30 Jahre alt und ich möchte gerne eine H-Zulassung erwirken auch vor dem Hintergrund der Feinstaub- und Stickoxiddebatte in unserer Stadt und drohenden Fahrverboten.

An verschiedenen Stellen habe ich gelesen, daß angeblich nur Venturi-Anlagen als "zeitgenössisch" akzeptiert werden würden. Allerdings hat sich in den letzten Jahren die Anschauung der Prüfbehörden immer wieder weiterentwickelt und geändert.

Hat es denn jemand in letzter Zeit geschafft, mit einer sequentiellen Anlage eine H-Zulassung zu bekommen und bei welcher Prüfgesellschaft? Für weiterführende Hinweise und Erfahrungsberichte wäre ich dankbar.

Beste Antwort im Thema

Motortypen CT, CJ, CV, CU, DF, DG und andere Vergaser können nur mit einer venturi H kriegen. Die Gruppeneinspritzer GW, SS, MV und die Porsche-Motoren etc. können mit teilsequentiellen Anlagen H kriegen. Da wir Bullis restaurieren, kann ich Dir das mit nem breiten Lächeln garantieren :-)

Der Umbau muß "zeitgenössisch" sein und trotzdem aktuellen Sicherheitsstandards erfüllen. Kein TÜVer wird Dir das H verweigern, wenn z.B. ein R67-01er Multiventil drin ist und kein uraltes 00er. Im Gegenteil, im zweiten Fall fällt sogar die HU weg :-)

Und es ist auch falsch, daß der Umbau 10 Jahre nach Zulassung erfolgt sein muß. Er muß innerhalb der 10 Jahre nach Erstzulassung MÖGLICH gewesen sein. Das heißt, bei Bullis aus 92 sind sogar noch Anlagenteile möglich, die erst 2002 verfügbar waren. Besser aber ist es, Anlagenteile zu nehmen, die seit der Bauzeit des Bullis üblich sind - und das sind die meisten teilsequentiellen Anlagen auf jeden Fall. Wir haben schon Busse gehabt, die mit Anlagen von 1990 ausgerüstet waren - ganz klar in der Bauzeit des T2 Typ 3... Und nein, es geht NICHT um das einzelne Bauteil und seine Herstellung, es geht immer nur um den Anlagentyp - also das Serienbauteil als solches.

Also noch mal kurz und einfach: Alle Bauteile, die Du bis 1992 hättest neu kaufen können, sind auch zugelassen, wenn sie tatsächlich erst 2016 hergestellt oder eingebaut wurden. Wir bauen regelmäßig Fahrzeuge auf AAZ- und andere, modernere Motoren als die originalen um - voll H-fähig.

Gruß

Roman

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Die KO Kriterien hierzu sind ganz einfach. Es heißt: Alles was innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung verbaut hätte werden können....somit fällt schon mal der idR verwendete Multiventiltank weg, die gab es damals noch nicht.

Dann wird immer wieder übersehen - aber vom TÜV vermehrt beanstandet: Werden Teile nachgerüstet, dürfen keine Nachbauten/Neuteile verwendet werden, sonder müssen historische Teile zur Anwendung kommen die es damals schon gab!

Hätte es damals eine sequentielle Anlage gegeben, und man würde so eine alte Anlage verbauen -OK. aber heute eine neue verbauen und argumentieren, es hätte so etwas damals doch auch schon gegeben funktioniert nicht. Abgesehen davon, das es das damals halt nicht gab.

Sinn und Zweck des H Kennzeichens ist eben NICHT ein altes Auto als Alltagsfahrzeug billig zu betreiben (und Fahrverbote etc zu umgehen) sondern historisch Bedeutsames zu erhalten und zu pflegen. Sonst passiert da ruckzuck das Gleiche wie bei den Kurzzeitkennzeichen und sie werden durch Missbrauch mittels Beschränkungen nutzlos

Ich hab zB einen T3 Bullie hier der sollte auch H bekommen. Ungeregelte Venturi, Vierlochtank,großer Füllanschluss, alles wie gefordert. Nun stellt sich raus - der wurde als normaler Transporter ausgeliefert, und erst 12 Jahre später zum Camper umgebaut....H Kennzeichen ade! Und den Nachweis des Umbaudatums musste der Halter erbringen! Der TÜV konnte anhand der FIN sagen das das ein Transporter war und wollte wissen wann der zum Camper wurde.

Soweit ich das weiß, müsste es die Anlage spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs gegeben haben. Das muss man aber irgendwie belegen können gegenüber dem Prüfer. Vielleicht könntest DU mal brc.de direkt anschreiben, die werden solche Art Anfragen möglicherweise nicht zu ersten Mal bekommen.

Edit: da war jemand schneller und wusste es auch genauer.

Ein Denkfehler der immer oft gemacht wird: Es hilft nix, wenn die, bzw das Teil neu ist, und es das evtl damals so schon gegeben hätte. Es MUSS das originale alte Teil sein! (Bitte nu keiner mit Verschleißteilen ankommen....)

Als einfaches Beispiel: Ein Heckflügel für einen Ford Capri. So ein Ding gibt es heute evtl irgendwo nagelneu - wird aber, bei korrekter H Beurteilung nicht anerkannt. Es muss das alte Teil sein wie es damals Zastrow zB vertrieben hat. Dieser hätte 10 Jahre nach Erstzulassung verbaut werden können (der Neue nicht :-) )

Es mag sein, das es irgendwo den einen oder anderen Prüfer gibt, der noch gerne auf einem wackeligem Stuhl sitzt, nur ist die H Zulassung schneller aberkannt als man vermutet, und der gute Herr weiß von nix, versprochen.

Nunja, ich zweifele das schon an, weiß es aber eben nicht wiirklich. Aber keinerlei Neuteile verbauen? Scheiben, Schienwerfer, Blinker und Blechteile etc darf man nicht neu machen und was wäre mit Bremsleitungen etc.? Kann ich mir nicht vorstellen, aber wo zieht man die Grenze zu Verschleißteilen? Was wäre denn mit einem defekten Verdampfer oder Steuergerät, darf man das nun erneuern oder nicht?

Reparaturen sind natürlich zulässig - du tauscht ja 1:1 aus. Da spricht auch nix gg ein Neuteil wie zB eine neue Windschutzscheibe. Aber da kann dann die Moderne mit Grünkeil die es eben früher noch nicht gab, schon zum Problem werden.

Logisch dürfte wohl auch sein, das man Bremsleitungen ersetzen darf, oder......

Von dem war auch nicht die Rede, Es geht um Teile die (gerne) nachgerüstet werden - hier MUSS auf auf historisch korrektes Material zurück gegriffen werden.

Ein Verdampfer der schon verbaut war, kann natürlich gg einen gleichen, neuen getauscht werden. Aber wenn noch nie einer vorhanden war....???

Es geht ja um das NACHRÜSTEN einer Anlage die es so damals nicht gegeben hat.

Naja, es geht um das Nachrüsten einer Anlage, ob es die damals so schon gab, das war ja die Fragestellung, so habe ich das jedenfalls verstanden.

Zitat:

@mawi2006 schrieb am 19. April 2018 um 21:16:34 Uhr:

Naja, es geht um das Nachrüsten

Und genau das ist das Zauberwort, an dem auch du gerade scheiterst -abgesehen davon das es eben damals keine sequentiellen Anlagen gab.

Etwas Vorhandenes reparieren - auch mit Neuteilen- stellt kein Problem dar. (Sonst wäre eine Restaurierung ja unmöglich)

Aber Nachrüsten nur mit historisch korrektem Material.

Der Bus um den es hier geht, hat zB ein nachgerüstetes Hochdach/Schlafdach - das wird bei der H Begutachtung (sofern ordnungsgemäß ausgeführt) ein KO Kriterium werden, wenn nicht schon der wohl nachträgliche Innenausbau den Prüfer zum abwinken bringt.

Und ich persönlich bin der Meinung - Umweltschutz wird hier immer nur vorgeschoben. Es geht darum eine alte Kiste billig zu betreiben. Denn ein wirkliches Schätzchen würde kaum im Alltag bewegt und daher äußerst überschaubare Treibstoffkosten verursachen.

Ich hatte den Fall bisher etwa 10x, und da war genau einer dabei - da war schon eine ungeregelte Venturi drin. Nur alles vergammelt und nicht mehr betriebssicher da wirklich 25 Jahre alt. Nur bei dem Auto ging es wirklich um den Erhalt, die anderen müssen einfach billig laufen.

Themenstarteram 25. April 2018 um 20:30

Also, ich bin jetzt weiter. Ich habe mal bei der GTÜ in Stuttgart nachgefragt und wurde zunächst auf die Venturi als maximal zulässige LPG-Anlage verwiesen. Nachdem ich ausgeführt habe, daß ich einen Einspritzmotor drin habe, hat mir der Experte aber grünes Licht hinsichtlich meiner sequentiellen Anlage gegeben. Ich gehe daher davon aus, daß ich durchkomme damit. Allerdings werde ich es erst nächstes Jahr im Sommer machen, da dann die HU gleich mitgemacht wird und ich es nicht eilig habe. Ich bin also mal ganz optimistisch mit meiner sequentiellen Gasanlage hinsichtlich des Oldtimer-Gutachtens. Danke Euch an dieser Stelle für alle Beiträge!

Man kann aber auch Einspritzmotoren mit Venturi umrüsten! Bereits mehrfach gemacht, auch mein anerkannter historischer Audi fährt trotz Einspritzmotor mit einer Venturi, ohne spürbarem Leistungsverlust!

Themenstarteram 2. Mai 2018 um 20:17

Zitat:

@Gascharly schrieb am 26. April 2018 um 08:45:50 Uhr:

Man kann aber auch Einspritzmotoren mit Venturi umrüsten!

Find ich super - mach' ich auch mal, wenn ich es noch irgendwann schaffe, wieder einen T2-Camper zu haben. Was hast Du übrigens für eine Venturi-Anlage genommen, die so gut ist?

In meinem Fall ist die sequenzielle Anlage gegeben und ich möchte damit trotzdem gerne ein Oldtimergutachten bekommen. Mindestens ist das jetzt anscheinend kein KO-Kriterium (mehr). Gut zu wissen... .

Zitat:

Hat es denn jemand in letzter Zeit geschafft, mit einer sequentiellen Anlage eine H-Zulassung zu bekommen und bei welcher Prüfgesellschaft? Für weiterführende Hinweise und Erfahrungsberichte wäre ich dankbar.

Hi @BulliZuffi

ich habe jetzt nicht alles gelesen.

Aber wenn Du Probleme mit der H-Zulassung haben solltest, dann Rufe mal hier an:

http://www.autogas-nagel.de/

Armin wird dir mit sicherheit da weiter helfen können.

Oder schau dir das Video an.

https://www.youtube.com/watch?v=PPGEdeeALPQ

Zitat:

@BulliZuffi schrieb am 2. Mai 2018 um 22:17:53 Uhr:

Zitat:

@Gascharly schrieb am 26. April 2018 um 08:45:50 Uhr:

Man kann aber auch Einspritzmotoren mit Venturi umrüsten!

In meinem Fall ist die sequenzielle Anlage gegeben und ich möchte damit trotzdem gerne ein Oldtimergutachten bekommen. Mindestens ist das jetzt anscheinend kein KO-Kriterium (mehr). Gut zu wissen... .

Ich stehe vor einem ähnlichen Problem und zerbreche mir da gerade den Kopf.

Der Tüv in Bonlanden konnte mir da nicht weiter helfen da es im "Leitfaden" für den Tüv nicht genau beschrieben ist was Zeitgenössisch ist und was nicht. (die sagten eine Nachrüstung darf mit Neuteilen die es damals + 10 Jahre auch schon gab vollzogen werden und es muss keine "alte" Technik verbaut werden)

Was ich aber definitiv sagen kann ist selbst wenn die der GTÜ Prüfer Herr Ypsilon der dieses Jahr noch bei der GTÜ ist sagt dass er das Abnimmt und für gut befindet mit der sequentiellen Anlage kann es beim nächsten Tüv termin wieder gekillt werden denn bei jedem Tüv muss der "H" Zustand überprüft werden.

Wenn also Herr Zippl in 2 Jahren dann Herrn Ypsilon's Posten übernommen hat könnte es blöd ausgehen und die Anlage ausgebaut werden müssen.

*grübel* *grübel*

Dann such doch erst mal eine Anlage, die es so vor (über) 20 Jahren schon gab :-)

zZ gibts auf MT einen Bericht über die Gefahr, die besteht, das schon die Nachrüstung einer Sitzheizung zum Verlust des H Status führen kann (mE zurecht)

Entweder das Fahrzeug bleibt erhalten wie es war, oder eben nicht - der ganze Nachrüstkrempel um es "Alltagstauglicher" zu machen führt nur dazu, das die ganze H Geschichte den Bach runter geht. Und nur, weil ein paar Leute ihre Kisten billig tagtäglich in Umweltzonen betreiben möchten.

Ungeregelte Venturi, Vierlochtank - wo ist das Problem?

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 7. Mai 2018 um 01:23:18 Uhr:

Dann such doch erst mal eine Anlage, die es so vor (über) 20 Jahren schon gab :-)

zZ gibts auf MT einen Bericht über die Gefahr, die besteht, das schon die Nachrüstung einer Sitzheizung zum Verlust des H Status führen kann (mE zurecht)

Entweder das Fahrzeug bleibt erhalten wie es war, oder eben nicht - der ganze Nachrüstkrempel um es "Alltagstauglicher" zu machen führt nur dazu, das die ganze H Geschichte den Bach runter geht. Und nur, weil ein paar Leute ihre Kisten billig tagtäglich in Umweltzonen betreiben möchten.

Ungeregelte Venturi, Vierlochtank - wo ist das Problem?

Wieso ungeregelte Venturi?

Mein Audi 100 aus 87 hat natürlich serienmäßig einen G-Kat und natürlich auch eine geregelte Venturi und H Status!

Ich hab das H Kennzeichen übrigens nicht um den in Umweltzonen zu betreiben, der hatte zuvor schon eine grüne Plakette, der einzige Grund ist, daß das Geld und die Zeit, die ich über die Jahre in Instandhaltung etc investiert habe, im Falle eines unverschuldeten Crashes nicht umsonst war und die Versicherung mich mit 300€ abspeist, die müssen mir dann eben einen gleichwertigen mit H Status ersetzen. Ansonsten war die H Geschichte für mich nämlich ein Minus, ich zahle jetzt mehr Steuern und Versicherung für den Wagen als zuvor ohne H!

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