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TÜV und Xenon-Kit

BMW 5er E61
Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 16:07

Heute war es soweit,

der TÜV Termin stand an.

War dann echt mal gespannt ob der Prüfer meine Xenon-Kits

in den Angle Eyes und in den Nebelscheinwerfern entdecken würde.

Und siehe da, kein Problem.

Neue Plakette ist drauf und brauche zum Glück nichts umändern :)

Eine Antwort an die Leute die vielleicht noch Zweifel bezüglich TÜV haben.

Johnny

Beste Antwort im Thema
am 12. Oktober 2012 um 8:02

Nochmal zum Thema Versicherung... Es ist richtig, wie hier schon beschrieben wurde - der Versicherer kann unter Umständen im Falle eines Falles... Aber... Entscheidend ist ein schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten und dieses - muss - dem Versicherungsnehmer bewiesen werden.

Ist dem Versicherer eine solche Beweisführung nicht möglich, bleibt allenfalls noch Fahrlässigkeit, die an sich jedoch nicht zur Verweigerung der Regulierung berechtigt.

Beispiel:

Person XYZ kauft sich einen Gebrauchtwagen mit 150 PS. Der Vorbesitzer hat einen Chip einbauen lassen und die Motorleistung auf 180 PS anheben lassen. Dies ist für den Versicherungsnehmer unter normalen Umständen nicht erkennbar und auch der Tüv würde sowas nie und nimmer bemerken. Der Versicherer kann sich seiner Haftung kaum entziehen. Er wird es vielleicht versuchen, scheitert aber spätestens im gerichtlichen Verfahren, da weder eine grobe Fahrlässigkeit noch mutwillig schuldhaftes verhalten nachgewiesen werden kann...

Beispiel 2

Person XYZ montiert sich rasiermesserscharfe Spinner an die Felgen und verletzt damit einen Passanten. Hier wäre das Verhalten des Versicherungsnehmers als grob fahrlässig anzusehen, da die Gefährdung anderer offensichtlich ist. Der Versicherer kann die Zahlung verweigern, beziehungsweise den Versicherungsnehmer in Regress nehmen...

Klar Leute, die Gerichtsentscheidungen fallen mal so und mal so aus, aber ohne wirklich Kenntnis vom Versicherungsvertragsrecht zu haben, sind manche Kommentare hier schier ein Schuss ins Blaue. Klar, Dummheit schützt vor Strafe nicht. Ebenso Unwissenheit. Alles richtig, aber letztlich kommt es darauf nicht an, sondern auf die rechtliche Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit, Grober Fahrlässigkeit und mutwillig schuldhaftem Verhalten... Wie auch immer, es muss bewiesen werden.

Bei Fahrlässigkeit haftet grundsätzlich die Versicherung, dafür ist sie da. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung Ersatzansprüche geltend machen, manchmal auch nur in Form eines Teilbetrages (z. Bsp. Kilometerleistung falsch angegeben). Bei mutwillig schuldhaftem Verhalten müssen wir nicht diskutieren, da sperrt sich jede Versicherung. Aber es muss bewiesen werden können...

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Super, danke - wird vielen helfen bzw. werden sich viele dafür entscheiden, da ja der TÜV oftmals das "größte" Problem ist ;)

Die TÜV-Prüfer kennen sich da nicht aus.

BMW_verrückter

Das weist ja die blauen es nie checken werden wenn der TÜV das nicht checkt warst bei BMW???

Themenstarteram 11. Oktober 2012 um 16:47

ne war beim Bosch Service.

Die blauen kennen sich damit auch nicht aus.

Die neusten Modelle sehen ja mittlerweile auch so aus.

Von da her :D

Ihr seid Helden... :rolleyes: ...legaler wird's dadurch auch nicht.

Themenstarteram 11. Oktober 2012 um 17:22

Was ist schon legal ?

Wenn ich zu schnell fahre ist es auch nicht legal.

Zitat:

Original geschrieben von BigMäc

Ihr seid Helden... :rolleyes: ...legaler wird's dadurch auch nicht.

Es blendet keinen, es gefährdert keinen, es schadet keinem - was ist daran illegal?

BMW_verrückter

Zitat:

Original geschrieben von Bmw_verrückter

Es blendet keinen, es gefährdert keinen, es schadet keinem - was ist daran illegal?

.

Naja, das solche Sachen nicht legal sind ist Fakt ...das liegt ja nicht in meinem Ermessen.

Was im schlimmsten Fall passieren kann wissen wir ja alle ...Unfall mit Personenschaden, man ist nicht in der Lage das Zeug "schnell auszubauen", das Fahrzeug wird sichergestellt und vom Sachverständigen zerpflückt und plötzlich stößt das "Xenon-Kit" evtl. auf reges Interesse der Versicherung, da ja die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Aber egal ...interessiert ja keinen. Da hört man dann ja immer nur "wenn ich bei rot über die Straße gehe ist das auch nicht erlaubt" und ähnliches.

Themenstarteram 11. Oktober 2012 um 18:27

Ich gebe dir Recht.

Klar kann deine Schilderung passieren.

Dem Risiko das mal was passiert ist man bewusst.

Ein Risiko besteht aber auch wenn man zu schnell fährt oder um dein Beispiel aufzugreifen

bei Rot über die Ampel geht.

Trotzdem geht man es ein.

Es ist nicht erlaubt, richtig

aber ich glaube es gibt schlimmeres !!!

Bin ich deswegen jetzt ein Held ?

Hier werden mal wieder die berühmten Äpfel mit Birnen verglichen.

Bei rot über die Ampel gehen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro geahndet. Bei einem Unfall auf einem Teil der Kosten bzw. auf den Gesamtkosten sitzen zu bleiben, weil die Versicherung das Tuning-Gedöns ohne ABE entdeckt hat (womit die ABE des Fahrzeugs zumindest teilweise erlischt), hat da schon eine ganz andere Dimension. Sollte man dabei auch noch den Unfall verursacht und Menschen verletzt haben, wird die Sache richtig übel.

Hättest mal kein Infos gegeben Johnny jetzt wirst gesteinigt. Ich kann nirgends lesen das Johnny andere Fahrer aufgefordert hat illegalem xenon in TFL oder Nebelscheinwerfer einzubauen. Ich bin mit sicher das er sich in klaren über die Konsequenzen bei einem Unfall ist. Daher denke ich mir das man das tadeln und Rügen hier langsam einstellen kann!!

Es nervt mich echt dieses Tadel von anderen Jusern hier jeder ist für sein handeln selbst verantwortlich und wir sitzen hier nicht auf der Anklagebank im Gerichtsaal.

am 12. Oktober 2012 um 6:36

Aus rechtlicher Sicht stellt sich mir dabei allerdings eine ganz andere Frage... :confused:

Wer sagt, dass so ein Xenon-Kit nicht vom Vorbesitzer verbaut wurde (im Falle eines Gebrauchtwagens zumindest möglich). Man kennt sich selbst nicht aus, fährt zum Tüv, es wird nicht bemängelt, also entsprach das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Tüv-Prüfung straßenverkehrsrechtlichen Zustand.

Gaaaanz so einfach kann sich die Versicherung da auch nicht einer Haftung entziehen, da dies ein schuldhaftes beziehungsweise grob fahrlässiges Verhalten bedingt - und dieses muss dann auch erstmal bewiesen werden...

Fazit? Ich würde das jetzt mal nicht pauschalisieren... :D

Zitat:

Original geschrieben von 328Bayer

Es nervt mich echt dieses Tadel von anderen Jusern hier jeder ist für sein handeln selbst verantwortlich und wir sitzen hier nicht auf der Anklagebank im Gerichtsaal.

Falls du es noch nicht gemerkt hast: das ist ein Diskussionsforum! Und wenn dir einige Meinungen nicht passen, musst du damit leben oder dich erschießen. Du hast die Wahl. ;)

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

 

Fazit? Ich würde das jetzt mal nicht pauschalisieren... :D

Du glaubst gar nicht, wie erfindungsreich Versicherungen sein können, wenn es um das Bezahlen geht. Und in dem Fall hätten sie sogar eine Handhabe.

Ich würde das jetzt mal nicht auf die leichte Schulter nehmen......:D

am 12. Oktober 2012 um 7:07

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Aus rechtlicher Sicht stellt sich mir dabei allerdings eine ganz andere Frage... :confused:

Wer sagt, dass so ein Xenon-Kit nicht vom Vorbesitzer verbaut wurde (im Falle eines Gebrauchtwagens zumindest möglich). Man kennt sich selbst nicht aus, fährt zum Tüv, es wird nicht bemängelt, also entsprach das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Tüv-Prüfung straßenverkehrsrechtlichen Zustand.

Gaaaanz so einfach kann sich die Versicherung da auch nicht einer Haftung entziehen, da dies ein schuldhaftes beziehungsweise grob fahrlässiges Verhalten bedingt - und dieses muss dann auch erstmal bewiesen werden...

Fazit? Ich würde das jetzt mal nicht pauschalisieren... :D

Möglicherweise kommt dann folgende Aussage zum tragen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...?

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