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Unfall nach Probefahrt

Audi RS4 B8/8K, Audi S4 B8/8K, Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 13. April 2013 um 9:58

hallo zusammen,

ich hoffe es hat jemand eine antwort für mich...

ich bin vor einem monat bei einem händler ein fahrzeug probegefahren. habe ein dokument unterschrieben, in dem es hieß 1000 euro selbstbeteiligung! alles schön und gut...

nach der probefahrt wollte ich das auto rückwärts einparken und habe einen kleinen betonpfosten übersehen.

der schaden war nicht groß, habe das kunststoffteil am kotflügel leicht verkratzt und am kotflügel selbst auch leichte kratzter.

der verkäufer meinte: das ist kein problem wird evtl. mit smart-repair erledigt. der verkäufer wollte sich gleich am nächsten tag melden und mir sagen was mich die reparatur kostet. hat sich nicht gemeldet.

eine woche später rufe ich dort an und er meint, er habe noch keinen preis und er würde sich melden sobald er was weis.

nun sind fast 4 wochen rum und er hat sich immer noch nicht gemeldet. es fahren ja bestimmt auch andere personen mit dem fahrzeug noch probe!

meine frage: wie lange muss ich warten bis der verkäufer sich meldet??

danke für eure antworten!

Beste Antwort im Thema

Ja "diese" Leute sind wirklich unmöglich... Komisch nur das hier alles friedlich war bevor Du eingeritten bist.

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Soweit ich weiß, gibt es keine genaue Frist. Positiv finde ich erstmal das der Händler nicht übertreibt und eine günstige Lösung vorgeschlagen hat.

Ich würde erstmal warten und nicht zu hektisch reagieren.

Zitat:

Original geschrieben von werdi25

hallo zusammen,

ich hoffe es hat jemand eine antwort für mich...

ich bin vor einem monat bei einem händler ein fahrzeug probegefahren. habe ein dokument unterschrieben, in dem es hieß 1000 euro selbstbeteiligung! alles schön und gut...

nach der probefahrt wollte ich das auto rückwärts einparken und habe einen kleinen betonpfosten übersehen.

der schaden war nicht groß, habe das kunststoffteil am kotflügel leicht verkratzt und am kotflügel selbst auch leichte kratzter.

der verkäufer meinte: das ist kein problem wird evtl. mit smart-repair erledigt. der verkäufer wollte sich gleich am nächsten tag melden und mir sagen was mich die reparatur kostet. hat sich nicht gemeldet.

eine woche später rufe ich dort an und er meint, er habe noch keinen preis und er würde sich melden sobald er was weis.

nun sind fast 4 wochen rum und er hat sich immer noch nicht gemeldet. es fahren ja bestimmt auch andere personen mit dem fahrzeug noch probe!

meine frage: wie lange muss ich warten bis der verkäufer sich meldet??

danke für eure antworten!

Du hast ja sicherlich Fotos vom Schaden gemacht und alles fein Dokumentiert ? Dann ist's doch egal, wie viele Leute nach dir noch Probe fahren :-)

am 13. April 2013 um 10:39

Neulich kam das Thema in der Autobild.

am 13. April 2013 um 11:02

Allerdings ist der Auto Bild Artikel schwammig geschrieben: Was soll das bitte für eine Rechtsauskunft sein wenn sie sagen, dass bei leichten schäden das einfordern des selbstbehaltes "unüblich" sei?

Entweder darf es sie fordern oder eben nicht, aber so bedeutet es gar nichts...

Aber ich würde einfach mal abwarten was daherkommt, sonst setzte ihm höflich schriftlich eine Frist sonst ist das für dich erledigt.

Und kommt es dick, gibt es ja meist einen privatrechtschutz und Haftpflicht...?

Zitat:

Original geschrieben von moartlnog

 

Aber ich würde einfach mal abwarten was daherkommt, sonst setzte ihm höflich schriftlich eine Frist sonst ist das für dich erledigt.

Und kommt es dick, gibt es ja meist einen privatrechtschutz und Haftpflicht...?

Die private Haftpflicht zahlt da gar nix.

Und dem Händler um Gottes willen keine Frist setzen, denn die ist zu nichts gut, beseitigt insbesondere keine Ansprüche des Händlers, sorgt aber ggf. für schlechte Laune dort. Und dann wir der Schaden nicht mit Smart-Repair beseitigt, sondern so aufwendig wie möglich.

Themenstarteram 13. April 2013 um 17:12

erstmal danke für eure antworten.

ja, der artikel ist ziemlich nichtsaussagend! leider! habe ja für die 1000 euro selbstbeteiligung unterschrieben. und nein, habe keine bilder von dem schaden gemacht, lediglich meine frau war als zeugin des vorfalls dabei. im nachhinein könnt ich mich in a**** beißen das ich´s nicht fotografiert habe, aber in der situation war ich kurz vorm explodieren...;-) ! fahre im jahr über 60.000 km und das war mein erster "unfall"!

naja, ich werde jetzt def. keine schlafenden hunde wecken...! mich hätte es nur interessiert ob der verkäufer noch nach monaten kommen kann und sagen: "so, nun bezahlen sie den schaden..."

der rechtsschutz zahlt gar nichts und über meine kfz-versicherung kann ich es auch nicht laufen lassen, da habe ich mich schon erkundigt...!

also ich würde den schaden auf ca. 200-300 euro schätzen. würde gern wissen, ob ich noch mit dem geld rechnen kann oder nicht ;-)

das auto habe ich über mobile gefunden, wo es auch noch drin steht. schaue jeden tag rein ob´s noch zum verkauf steht und hoffe, dass es bald weg ist. und wenn dann nichts mehr kommt, werde ich das thema als erledigt ansehen..., aber bis dahin werde ich abwarten!

oder ist jemand anderer meinung, bzw. hat eine andere idee?

Dann fahr doch nochmal hin wenn das Autohaus zu ist und mach Fotos.

Oder steht das Auto drin wo man nicht dran kommt?

Ansprüche aus Verschulden verjaehren nach 3 Jahren. Genau in diesem Fall am 1.1.2017 ist der Anspruch verjährt.

Themenstarteram 13. April 2013 um 18:33

das auto steht im autohaus (audizentrum).

ich glaube die haben den schaden schon längst behoben...! da das fahrzeug ja noch zum verkauf steht, nehme ich an, dass die das so schnell wie möglich erledigt haben. es kommt doch doof, wenn interessenten da sind und den schaden sehen...! nehme an, dass der schaden längst behoben ist.

der verkäufer meinte an dem tag des "unfalls" auch, dass es sofort am nächsten tag (montag) erledigt wird...! deshalb meine vermutung!

wie gesagt, werde nicht mehr nachfragen... vielleicht hat er ja meine unterlagen versehentlich in reisswolf...;-)

Ich würde mir da mal keine Sorgen mehr machen. Wenn da bis jetzt keine Forderungen gekommen sind, dann sollte die Sache erledigt sein. Ein seriöses Autohaus macht da wegen eines Schadens von 300 EUR, der dann auch noch als Smart-Repair abgewickelt werden kann, keinen Aufstand. Wollen Dich ja schließlich als (potenziellen) Kunden behalten. ;)

am 14. April 2013 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Die private Haftpflicht zahlt da gar nix.

Und dem Händler um Gottes willen keine Frist setzen, denn die ist zu nichts gut, beseitigt insbesondere keine Ansprüche des Händlers, sorgt aber ggf. für schlechte Laune dort. Und dann wir der Schaden nicht mit Smart-Repair beseitigt, sondern so aufwendig wie möglich.

Sorry hoinzi, da liegst du einfach falsch. Mit Haftpflicht meinte ich eine privathaftpflicht. Hab den verbindungsstrich vergessen und zahlt sehr wohl - zumindest meine. Hab mich erkundigt.

Und der Rechtsschutz zahlt sehr wohl auch. Zwar nicht den schaden aber den Rechtsstreit, wenn das autohaus zb troubles macht die ich nicht einsehe. Meine ab Streitwert 100,- startet der Anwalt meines Vertrauens.

Naja unter Tisch kehren und Kopf in den sand stecken sind auch tolle methoden, nicht?

Ich habe beide Versicherungen schon über 20 Jahre (und natürlich einige mehr) und schon genug hinter mir, also was soll diese Behauptung?

Zitat:

Original geschrieben von moartlnog

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Die private Haftpflicht zahlt da gar nix.

Und dem Händler um Gottes willen keine Frist setzen, denn die ist zu nichts gut, beseitigt insbesondere keine Ansprüche des Händlers, sorgt aber ggf. für schlechte Laune dort. Und dann wir der Schaden nicht mit Smart-Repair beseitigt, sondern so aufwendig wie möglich.

Sorry hoinzi, da liegst du einfach falsch. Mit Haftpflicht meinte ich eine privathaftpflicht. Hab den verbindungsstrich vergessen und zahlt sehr wohl - zumindest meine. Hab mich erkundigt.

dann ein Prosit auf deine private Haftpflicht-Versicherung ;)

Ist aber in so einer Situation (offenbar) nicht unbedingt der Regelfall.

zu einem ähnlich gelagerten Thread

 

Vor vielen Jahren hatte ich auch einen Unfall mit einem kurz geliehenen Motorrad. Der Schaden wurde von keiner meiner Versicherungen bezahlt. Ich musste für den Schaden selbst Aufkommen und das war sehr teuer. Vorallem wenn sich der vermeintliche "Freund" als Schmarotzer entpuppt und Sachen reparieren wollte, die definitiv vorher schon waren!

Zitat:

Original geschrieben von moartlnog

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Die private Haftpflicht zahlt da gar nix.

Und dem Händler um Gottes willen keine Frist setzen, denn die ist zu nichts gut, beseitigt insbesondere keine Ansprüche des Händlers, sorgt aber ggf. für schlechte Laune dort. Und dann wir der Schaden nicht mit Smart-Repair beseitigt, sondern so aufwendig wie möglich.

Sorry hoinzi, da liegst du einfach falsch. Mit Haftpflicht meinte ich eine privathaftpflicht. Hab den verbindungsstrich vergessen und zahlt sehr wohl - zumindest meine. Hab mich erkundigt.

Und der Rechtsschutz zahlt sehr wohl auch. Zwar nicht den schaden aber den Rechtsstreit, wenn das autohaus zb troubles macht die ich nicht einsehe. Meine ab Streitwert 100,- startet der Anwalt meines Vertrauens.

Naja unter Tisch kehren und Kopf in den sand stecken sind auch tolle methoden, nicht?

Ich habe beide Versicherungen schon über 20 Jahre (und natürlich einige mehr) und schon genug hinter mir, also was soll diese Behauptung?

Ich bin beruflich damit befasst, und keine Haftpflicht zahlt einen Schaden, der in Zusammenhang mit dem Betrieb eines motorisierten Fahrzeugs entstanden ist. Glaub es oder lass es, mir egal.

Von der Rechtsschutz war keine Rede meinerseits, wobei 99 % der Rechtsschutzversicherungen die Abwehr von Schadenersatzansprüchen *nicht* bezahlen, auch da habe ich jahrelange berufliche Erfahrungen.

Und trotzdem ist es juristischer Quatsch, dem Händler eine Frist zu setzen.

Und wenn man keine Ahnung hat, sollte man Leuten keine vermeintlich guten Tipps geben, die nach hinten losgehen können.

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