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Wandlung meines Golf GTD, Berechnung!
Hallo,
mein Golf GTD wurde nach vielen schwerwiegenden Problemen gewandelt, bzw. der Kaufvertrag wird Rückabgewickelt.
Nun bekam ich die Nutzungsabrechnung des VW Autohauses in dem es heisst das ich mit 05%/1000Km Nutzung bezahlen soll. Bei meinen 14400KM und einem Kaufpreis von knapp 35000 sind das ca. 2600 Euro.
Nun meine Frage in die Runde:
Was ist mit meinen Zulassungs/Überführungskosten sowie dem eingesetzten Kapital und den Raten die ich mit Zinsen bezahlt habe?
Laut AH wurde ein Hauspreis verhandelt und daher kann ich diese Kosten nicht geltend machen bzw. rückfordern.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema
Morgen 1. Termin beim RA zur Beratung in der Hoffnung Er kann mir auch helfen.
Beste Antwort im Thema
Naja weiß nicht was es da zu lachen gibt. Eine Nutzungsentschädigung wirst du wohl bezahlen müssen. Wie man diese berechnet siehe hier
http://www.iww.de/.../...sie-die-nutzungsentschaedigung-richtig-f20973
Im übrigen freuen sich Juristen immer über streitbare Fälle
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38 Antworten
Wandlung sowieso nie ohne Anwalt machen, sonst wirst Du immer über den Tisch gezogen
Hallo TE,
Wandlung wie von Michael schon erwähnt nie ohne Anwalt, sonst ziehen die dich über den Tisch.
VW sowieso.
Grüße rzz
War eben beim Anwalt ,
Hat gelacht und gesagt er freut sich drauf ...... Die haben null Chance einen so abzuziehen
Naja weiß nicht was es da zu lachen gibt. Eine Nutzungsentschädigung wirst du wohl bezahlen müssen. Wie man diese berechnet siehe hier
http://www.iww.de/.../...sie-die-nutzungsentschaedigung-richtig-f20973
Im übrigen freuen sich Juristen immer über streitbare Fälle
Zitat:
@Real Napster schrieb am 1. Oktober 2015 um 21:21:19 Uhr:
Naja weiß nicht was es da zu lachen gibt. Eine Nutzungsentschädigung wirst du wohl bezahlen müssen. Wie man diese berechnet siehe hier
http://www.iww.de/.../...sie-die-nutzungsentschaedigung-richtig-f20973
Im übrigen freuen sich Juristen immer über streitbare Fälle
Hallo Real Napster,
also, mal von relativ vorne,
am 26.9 kam ohne Vorwarnung eine Mahnung der Buchhaltung das ich bis zum 2.10 den Nutzungsbetrag von 2830 Euro zu zahlen hätte.
Am Montag dann im AH wurde der Betrag das korrigiert, denn die Buchhaltung hätte die Mwst. vergessen...
Berechnet wurde dort der LISTENPREIS mit der 0,67 % Regelung. Heraus kamen knapp 3400 Euro.
Diese wurde dann am Dienstag auf 2510 Euro korrigiert, da dann vom "Hauspreis" berechnet wurde und auch nur mit 0,5%.
Die Überführungskosten, Zulassungskosten, die Zinsen für mein bereits gezahltes Geld für den alten Wagen wollen Sie nicht zurück zahlen.
Daher, Du hast Recht, die Regelung zählt nicht mehr, aktuell wird nach "zu erwartender Laufleistung" abgerechnet, zudem bekommt man alle aufgewendeten Kosten inkl. kleiner verzinsung gutgeschrieben!
Und genau dafür brauche ich nun den Anwalt, nicht irgendeinen sondern ich haben einen sehr, sehr guten für Verkehrs/Vertragsrecht !!!
Gruß
aus Leverkusen
Richtig, du solltest den Kaufpreis und eine Kapitalverzinsung zurück bekommen. Die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen km musst du aber trotzdem bezahlen.
das ist und war mir schon immer klar :-)
Normalerweise wird der Kaufpreis abzgl. Nutzungspauschale erstattet. War der Kaufvertrag an ein Darlehen der Hausbank gebunden, wird dieses ebenfalls abgewickelt und Zinsen erstattet.
Zitat:
@dokkyde schrieb am 3. Oktober 2015 um 10:28:09 Uhr:
War der Kaufvertrag an ein Darlehen der Hausbank gebunden, wird dieses ebenfalls abgewickelt und Zinsen erstattet.
ja und genau das, sowie Überführung und Zulassung wird nicht erstattet, zumindest laut AH-Leverkusen....und den Richtlinien VW...die aber niemand finden kann.
Ich warte nun ganz in Ruhe ab, lasse den Anwalt seine Arbeit machen, solange hol ich den neuen Golf auch nicht dort ab.
Übrigens, mein Rückabgewickelter Wagen steht nun zum Verkauf dort, so als wenn nichts dran gewesen wäre.... schon ziemlich dreist... aber mir solls egal sein...lach
Kannst du mal die Punkte nennen die zur Wandlung führten? Würde mich interessieren :-)
Nun, ich habe letztes Jahr meinen Passat gewandelt und es geht auch ohne Anwalt wenn das Autohaus vernünftig ist. Ich muss aber dazu sagen, ich bin etwas tiefer im Thema da ich auch schon mal bei Audi wandeln durfte.
Was habe ich zurück erhalten? Neupreis abzüglich Nutzungspauschale (0,4% p. 1000km), sämtliche Zinsen für mein Darehen (Hausbank), Zulassungskosten, Werksabholung und sämtlich festverbautes Zubehör (Pedalkappen, etc.)
Wandlung war innerhalb von 12 Std. durch VW abgesegnet, obwohl natürlich der Händler immer der Ansprechpartner und Rückabwickler ist, egal was VW sagt.
Auch mein Auto ging normal in den Verkauf.
Gruß Scoty81
Mein Auto wurde wegen dreimaligem ansprechen der Citynotbremsfunktion ( 2x auf der Autobahn jenseits 200 und einmal in der Stadt bei 50, wobei mir da fast ein Bus aufgefahren ist) , einmal komplett defekte Standheizung sowie komplett neue Bremsanlage hinten wegen tiefer Riefen ..... rückabgewickelt.
Zitat:
@dielevis schrieb am 3. Oktober 2015 um 15:09:59 Uhr:
Übrigens, mein Rückabgewickelter Wagen steht nun zum Verkauf dort, so als wenn nichts dran gewesen wäre.... schon ziemlich dreist... aber mir solls egal sein...lach
Normal, ich habe damals einen Fiat Stilo gewandelt. Mein alter Wagen war schon verkauft bevor ich den neuen hatte.