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Wertminderung bei zu hohem Leergewicht

Themenstarteram 3. Januar 2009 um 17:34

Hallo,

bei einem zugesagten Leergewicht von 1.255 kg (völlig leer, ohne Grundausstattung) hat der WW 1.345 kg.

Er hat damit ein um 90 kg = 7,2 % zu hohe Leergewicht.

Wer hat damit Erfahrung? Was kann vom Händler verlangt werden?

Wertminderung? Wenn ja, wie viel?

 

Beste Antwort im Thema

Googel mal nach Ulrich Daehn (RA). Der inseriert in CCC und/oder Caravaning und schreibt bei den Camperfreunden (als Rantanplan). Der hat sich auf solche Fragen spezialisiert.

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Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

Hallo,

bei einem zugesagten Leergewicht von 1.255 kg (völlig leer, ohne Grundausstattung) hat der WW 1.345 kg.

Er hat damit ein um 90 kg = 7,2 % zu hohe Leergewicht.

Wer hat damit Erfahrung? Was kann vom Händler verlangt werden?

Wertminderung? Wenn ja, wie viel?

Sehr seltsam das! Im Zweifelsfalle Umtausch/Geld zurück, weil man z.B. ein anderes Zugfahrzeug für den WW vorgesehen hat.

Googel mal nach Ulrich Daehn (RA). Der inseriert in CCC und/oder Caravaning und schreibt bei den Camperfreunden (als Rantanplan). Der hat sich auf solche Fragen spezialisiert.

hallo

ist leider üblich

7% is eh ein klacks

womos werden recht oft mit ein paar hundert kilo zu viel auf den hüften ausgeliefert

der tipp zum RA oben ist gut, das ist ein profi

aber guck vorher die AGBs des herstellers und im kaufvertrag mit dem händler nach

da kann drinnenstehen dass du gewichtsabweichungen akzepieren musst

wenn das so ist kannst du dir den anruf zum RA sparen

viel erfolg

lg

g

 

Themenstarteram 4. Januar 2009 um 23:07

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Googel mal nach Ulrich Daehn (RA). Der inseriert in CCC und/oder Caravaning und schreibt bei den Camperfreunden (als Rantanplan). Der hat sich auf solche Fragen spezialisiert.

danke.

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

Hallo,

bei einem zugesagten Leergewicht von 1.255 kg (völlig leer, ohne Grundausstattung) hat der WW 1.345 kg.

Er hat damit ein um 90 kg = 7,2 % zu hohe Leergewicht.

Wer hat damit Erfahrung? Was kann vom Händler verlangt werden?

Wertminderung? Wenn ja, wie viel?

Was heisst da "zugesagtes Leergewicht" ?

Steht das Gewicht definitiv so im Kaufvertrag, ohne dem Verkäufer Hintertürchen offen zu lassen für Fertigungstoleranzen, Zusatzausstattung usw.?

Stimmte der Zustand des Fahrzeugs bei der Messung exakt mit dem im Kaufvertrag stehenden Zustand überein? War der Wagen trocken bei der Messung?

Ist die Waage geeicht und was hat sie für eine Messtoleranz?

Falls alle Fragen positiv zu beantworten sind, würde ich erst mal mit dem Verkäufer darüber reden, bevor ich mich an den Rechsanwalt wende.

 

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 18:03

Alles schon geregelt und beachtet. Die Sache läuft seit August 2008 und findet kein Ende.

Ich bin auch immer dafür, erst mal miteinander zu reden. Die Zeit ist jedoch gegen mich gelaufen. Es nützt nichts, wenn man einen Anspruch hat, dieser aber wg. Insolvenz ins Leere läuft. Die Lehre aus der Sache ist, dass ich das nächste Mal sofort eine Frist von 1 Woche setze und dann zum Anwalt gehe.

Der Händler konnte (oder wollte) bisher keine Lösung finden. Heute habe ich erfahren, dass es einen Gesellschafterwechsel gegeben hat und der alte Gesellschafter sich der Sache aufgrund anderer Probleme nicht annehmen wollte/konnte oder durfte. Eine mit heute gemachte Zusage, dass ich per Mail eine Bestätigung des Sachverhaltes erhalten soll, ist bis jetzt nicht eingegangen. Wahrscheinlich kann ich meine Ansprüche auf Minderung abschreiben.

Das zu hohe Gewicht wurde vom Händler schon nachgemessen. Eigentlich ist alles klar. Natürlich geht es nur um ein paar kg, da der Händler die Toleranz von 5 % schon als "normal" ansieht.

Händler und Hersteller gehen wohl davon aus, dass die 5 % immer automatisch dazu kommen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

 

Händler und Hersteller gehen wohl davon aus, dass die 5 % immer automatisch dazu kommen.

Das meine ich auch in Erinnerung zu haben.

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

 

Händler und Hersteller gehen wohl davon aus, dass die 5 % immer automatisch dazu kommen.

Das meine ich auch in Erinnerung zu haben.

und dieses mal sind es halt 7 % mehr. Jetzt wird es eng.

Aber der Händler hat erst versucht mit dem hersteller eine Lösung zu bekommen (z. B. Auflastung um 100 kg von 1.700 auf 1.800). geht leider nicht. Wäre die einfachste Lösung gewesen, da ich ja 2.100 ziehen kann. Nachdem der Hersteller in Insolvenz ging, hat man erst mal gewartet. Ich werde jetzt am Mittwoch dem Händler ein nettes Schreiben selbst zustellen und dann die Sache einem Anwalt übergeben. M. E. ist die Anerkennung des Sachmangels über Zeugen nachzuweisen und die Verjährung gehemmt. Der Händler befindet sich in der Bearbeitung des Mangels. Dazu befinde ich mich nur innerhalb der 2jährigen Gewährleistungsfrist; nur der Ablauf der 1/2jährlichen Frist für die Beweislastumkehr neigt sich dem Ende zu. Da der WW aber schon beim Händler war (zum Nachwiegen), ist ihm ja der Mangel schon bekannt.

Der Händler hatte einen Gesellschafterwechsel, aber das Unternehmen besteht wohl fort. Damit dürfte ein Anspruch durchzusetzen sein.

Inzwischen überlege ich mir auch, nicht eine Wertminderung einzuklagen sondern auf Rückabwicklung zu klagen.

Eigentlich wollte ich eine Lösung mit der beide Seiten leben können.

Mal blöd gefragt, wo liegt eigentlich das Problem? Was heißt leer, ohne Grundausstattung?

Bei unserem Wohnwagen steht das Leergewicht nicht einmal in den Fahrzeugpapieren!

pfisti

Zitat:

Original geschrieben von pfisti

Mal blöd gefragt, wo liegt eigentlich das Problem?

hallo

in aller regel darin dass das LEERGEWICHT von campingfahrzeugen bereits ÜBER dem höchst zulässigen GESAMTGEWICHT liegt.

das heisst selbst wenn der wowa leer ist stellst du das ding am parkplatz ab wenn die verkehrsstreife mal nachwiegt

wie gesagt, leider nicht unüblich egal ob bei womo oder wowa

lg

g

 

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 22:40

Zitat:

Original geschrieben von pfisti

Mal blöd gefragt, wo liegt eigentlich das Problem? Was heißt leer, ohne Grundausstattung?

Bei unserem Wohnwagen steht das Leergewicht nicht einmal in den Fahrzeugpapieren!

pfisti

mal ganz blöd geantwortet.

Wenn die Kiste leer 90 kg schwerer ist als angegeben, dann habe ich 90 kg weniger Zuladung. damit liegt ein Sachmangel vor. Die versprochene Eigenschaft wird nicht eingehalten.

Das Leergwicht kannst Du den Prsopekten der Hersteller entnehmen. Dort wird in der Regel ein Gewicht inkl. Grundausstattung (Gas, Wasser, Kabeltrommel etc.) angegeben. Bei meinem wird die Grundausstattung mit 85 kg laut Hersteller angesetzt.

am 5. Januar 2009 um 22:54

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto

Das Leergwicht kannst Du den Prsopekten der Hersteller entnehmen. Dort wird in der Regel ein Gewicht inkl. Grundausstattung (Gas, Wasser, Kabeltrommel etc.) angegeben. Bei meinem wird die Grundausstattung mit 85 kg laut Hersteller angesetzt.

und im Prospekt steht auch im Kleingedruckten drin:

Technische Änderungen und Weitwerentwicklungen vorbehalten etc

Das was im Kaufvertrag drinsteht gilt, der Prospekt hat nichts zu sagen.

P.S. Mich würde es auch ärgern wenn ich keine Zuladung hätte, da kann ich dich schon verstehen.

Ich glaube nicht dass man die auf Prospektangaben festnageln kann, dann sagen sie einfach, die Polster sind dicker, das Möbelholz wurde stärker...

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 23:50

Zitat:

Ich glaube nicht dass man die auf Prospektangaben festnageln kann, dann sagen sie einfach, die Polster sind dicker, das Möbelholz wurde stärker...

Es geht hier leider nicht ums Glauben.

Es geht hier um die zugesicherten Eigenschaften. Steht bei Dir im Kaufvertrag etwa, wie lange der WW ist, ob er ein WC hat, ob Räder dran sind??

Es gibt nur eine Grenze und die ist die mit den 5 %.

Wie gesagt. Ob ein Mangel vorliegt oder nicht, ist eigentlich schon klar. Der Händler wollte diesen durch Übernahme der Auflastungskosten "beseitigen". Laut Hersteller kann der WW jedoch nicht auf 1.800 kg aufgelastet werden.

Schwieriger ist jedoch, wie ich den Betrag für eine Minderung festlegen kann. Die Minderung müsste den Mangel ausgleichen. Einen Rechtsstreit zu führen dürfte daher auch kaum etwas bringen (äh doch, für die Anwälte). Jeder Richter wird einen Vergleich vorschlagen.

Ich bin ja mit dem WW (bis auf die Zuladung) sehr zufrieden und ich möchte ja auch nicht einen ungerechtfertigten finanziellen Vorteil rausschlagen. Aber ich bin schon getäuscht worden. Wir haben uns für diesen WW und gegen eine Hymer entschieden, da der Hymer eine geringere Zuladung hatte.

Da ich beruflich sehr angespannt bin, möchte ich mein Privatleben eigentlich nicht mit einem Rechtsstreit belasten. Die Reaktion des Händlers spornt aber inzwischen einen gewissen Ehrgeiz an. Daher wollte ich auch keine Wandelung oder Minderung anfangs, sondern mir wäre eine Auflastung um 100 kg (teilweise geht das ohne technische Änderungen. Bei Fendt gibt es WW mit einen zul GG von 1.600 bis 1.800 kg je nach Wunsch) am liebsten gewesen. Damit wäre der mangel zwar nicht behoben (er wäre immer noch zu schwer) aber die Auswirkung wäre für mich tragbar gewesen. Für jemanden der nur 1.700 kg ziehen darf, wäre dies z. B. keine Lösung gewesen.

Inzwischen denke ich da schon anders. Ich sehe in der Reaktion eigentlich eine Hinhaltetaktik. Und dies ärgert mich, da ich ja eine für beide Seiten annehmbare Lösung gesucht habe.

Also ich denke bei ein wenig gutem Willen des Herstellers müßte eine Auflastung um 100kg immer drin sein, wo sollte das Problem liegen?

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