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Xenon!! was macht die Polizei?

Themenstarteram 7. Oktober 2006 um 9:08

Hi,

wie prüft die Polizei die Xenon Scheinwerfer sprich ob sie ne ALWR haben und ne SRA haben?

OK SRA is easy könnten die Verlangen. Was ist mit dem Rest? Wird so was nachgetragen im KFZ-Schein/Brief wie eine Fahrwerk bzw. Felgen???

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92 Antworten

Ab Werk stehts nicht drin, aber bei einer Prüfung durch den TÜV gibt die Fahrgestellnummer ja her, ob es ab Werk drin war. Ergo müßte man es also nachtragen lassen.

ALWR kann die Polizeit auch leicht prüfen-wenn vorhanden, hast du keinen LWR Regler mehr im Cockpit;)

Re: Xenon!! was macht die Polizei?

 

Zitat:

Original geschrieben von kek67

Hi,

wie prüft die Polizei die Xenon Scheinwerfer sprich ob sie ne ALWR haben und ne SRA haben?

OK SRA is easy könnten die Verlangen. Was ist mit dem Rest? Wird so was nachgetragen im KFZ-Schein/Brief wie eine Fahrwerk bzw. Felgen???

moin,

nein wir nicht eingetragen, du kannst davon ausgehen, das die wissen wo und wie sie nachprüfen, ob du ne alwr hast.

aber wie, drauf wird hier hoffentlich keiner eingehen, sonst kommen wieder andere auf die idea, "hey dann weiss ich, wie ich die täusche"...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Chuck Chillout

ALWR kann die Polizeit auch leicht prüfen-wenn vorhanden, hast du keinen LWR Regler mehr im Cockpit;)

stimmt leider net, bei du kannst den orginalen drehnkopf mit verstellregeler bei xenon weiterbenutzen...

ich weiss zwar, wie die es prüfen, werde es aber hier aus o.g. gründen net kundtuen...

mfg

am 7. Oktober 2006 um 9:21

evtl. kein guter Post... ;)

ich 'tippe' mal die können/tun das garnicht prüfen... ist aber auch völligst egal!

Viel wichtiger ist die Frage 'was passiert wenn jemand ohne ALWR in einen Unfall verwickelt ist und es wird festgestellt...'

Wenn allerdings die Polizei von jemandem ohne ALWR tierisch geblendet wird sieht das evtl. auch anders aus... wäre ich Polizist würde ich drehen und denjenigen stilllegen!

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

stimmt leider net, bei du kannst den orginalen drehnkopf mit verstellregeler bei xenon weiterbenutzen...

ich weiss zwar, wie die es prüfen, werde es aber hier aus o.g. gründen net kundtuen...

mfg

Ab Werk hat man den aber nicht drin sondern nur einen Drehregler für die Cockpitbeleuchtung. Wenn man also Xenon hat und einen Regler für die LWR, dann weiß der Hr. Ordnungshüter schon eher, daß da was nachgrüstet wurde und die Möglichkeit einer genaueren Überprüfung steigt ;) :D

Ich denke mal schon das die sowas nachprüfen können. Zur Not gucken die einfach mal an deine Achsen ;) Spätestens dann wirst du ein Problem haben wenn du keine ALWR eingebaut hast

zu 50 % wissen die nicht was xenon ist znd zu 90 % wird es nicht geprüft.

ihr macht euch sorgen um nix

am 7. Oktober 2006 um 9:38

Zitat:

Original geschrieben von Teddy_02

zu 50 % wissen die nicht was xenon ist znd zu 90 % wird es nicht geprüft.

ihr macht euch sorgen um nix

aber es gibt immer noch die restlichen 10% ;)

Zitat:

zu 50 % wissen die nicht was xenon ist

Ohne Kommentar...

Glaubt ihr eigentlich, daß die Polizei total doof ist?

Ob eine ALWR vorhanden ist lässt sich ganz einfach prüfen:

Ein Polizist hält das Ohr vorne an den Scheinwerfer, der andere setzt sich hinten auf die Kofferraumladekante, so daß das Heck runter geht. Vorne brummts dann im Scheinwerfer wenn die ALWR nachregelt... oder auch nicht.

So ist das zumindest bei zwei Bekannten von mir schon passiert.

Die sind doch auch net blöd!

Verkehrspolizisten werden mit Sicherheit auf sämtliche Fahrzeuge und Systeme geschult.

Bei Xenon schauen die einfach mit der Taschenlampe in die Radkästen und sehen ja dann ob das Poti zur Höhenermittlung verbaut ist.

Wenn jetzt zusätzlich noch die SRA vorhanden ist gibts nix zu bemängeln. Mehr Voraussetzungen gibt es für Xenon nicht.

@chuck

Ich habe noch nie gesehen daß der TÜV ne Fahrgestellnummer abfragt. Sowas machen die bestimmt nur bei Unfällen mit Personenschäden wenn das Licht ein Grund für den Unfall sein kann.

Ich kenne das nur total anders rum. Aber mir isses auch sowas von egal.

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